Handelsregister · HRB 21178

Chronologischer Auszug

COME IN "Mike & Marion" Fahrschule GmbH · Amtsgericht Köln

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
COME IN "Mike & Marion" Fahrschule
GmbH

b)
Köln

c)
der Betrieb einer Fahrschule gem. § 10
Fahrlehrergesetz vom 25.08.1969 i.d.F.
vom 08.06.1989 zum Zwecke der
Ausbildung von Führerscheinbewerbern.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer gemeinsam
vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

b)
Geschäftsführer:
Mickeleit, Olaf, Fahrlehrer, Köln
einzelvertretungsberechtigt.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 23.01.1991, geändert am
05.01.1995
a)
22.11.2001
Oppermann

b)

Tag der ersten
Eintragung:
18.02.1991
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
22.11.2001.
2b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Am Oberhof 1, 51061 Köln
a)
09.12.2009
Heuser
3b)
Nach Berichtigung von Amts wegen
Geschäftsanschrift:
Gisbertstr. 50, 51061 Köln
a)
15.12.2009
Heuser

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.