Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schriftführer und der Kassenwart, wobei jeder von ihnen alleinvertretungsberechtigt ist. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mit mehr als 1.000,00 DM belasten, ist sowohl der 1. als auch der 2. Vorsitzende ermächtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Henning Fahrenholz
Lüneburg
Vorstand
Sabine Fischer
Amelinghausen
Vorstand
Heide Hagen
Lüneburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 11.05.1981 zuletzt geändert am 16.12.2004
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 08.07.1981 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 18.10.2005.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.