Vertriebs- und Projekt-Management von Signalisationselementen und die damit verbundenen Dienstleistungen
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschhaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Auch wenn mehrere Geschäftsführer vorhanden sind, kann die Gesellschafterversammlung Geschäftsführern die Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Geschäftsführer können ermächtigt werden, Geschäfte mit sich selbst im eigenen Namen und/oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Tobias Georg Krzykala
Monheim am Rhein
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 14.01.2000 mit Änderung vom 12.01.2001. Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2010 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages mit Änderungen insbesondere in Bezug auf Sitz, Firma und Vertretungsregelung und mit ihr die Sitzverlegung von Monheim am Rhein (bisher Amtsgericht Düsseldorf HRB 46846) nach Haan beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.