Erzeugung und der Absatz von Erzeugnissen aus Trauben nach festzulegenden Erzeugungs-, Qualitäts- und Verkaufsregeln, die ein marktgerechtes Angebot sicherstellen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist nicht zugelassen. Die Genossenschaft ist eine Erzeugerorganisation im Sinne des Agrarorganisationen- und -Lieferketten-Gesetzes (AgrarOLkG) und seiner Verordnung (AgrarOLkV)
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Thomas Ziegler
Stuttgart
Vorstand
Rüdiger Lebrecht
Stuttgart
Vorstand
Mathieu Bubeck
Stuttgart
Vorstand
Rainer Bubeck
Stuttgart
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 14.05.1936 zuletzt geändert am 03.08.2000
Die Generalversammlung vom 08.08.2006 hat die Änderung der Satzung in § 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 17.04.2007 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 1 (Name und Sitz) beschlossen..
Die Generalversammlung vom 06.08.2007 hat die Änderung der Satzung in § 2 ( Zweck und Gegenstand), § 5 ( Kündigung), § 6 ( Übertragung des Geschäftsguthabens), § 12 ( Pflichten der Mitglieder), § 23 ( Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 30 ( Gegenstände der Beschlussfassung) und § 31 ( Mehrheitsverhältnisse) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 06.05.2008 hat die Änderung der Satzung in § 2 ( Zweck und Gegenstand ), § 3 ( Erwerb der Mitgliedschaft ), § 6 ( Übertragung des Geschäftsguthabens ), § 9 ( Ausschluss ), § 11 ( Rechte der Mitglieder ), § 12 ( Pflichten der Mitglieder ), § 15 ( Vertretung ), § 18 ( Zusammensetzung und Dienstverhältnis ), § 21 ( Kredite an Vorstandsmitglieder ), § 22 ( Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates ), § 24 ( Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrates ), § 26 ( Ausübung der Mitgliedsrechte ), § 28 ( Einberufung und Tagesordnung ), § 30 ( Gegenstände der Beschlussfassung ), § 31 ( Mehrheitsverhältnisse ), § 33 ( Abstimmungen und Wahlen ), § 35 ( Versammlungsniederschrift ), § 37 ( Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), § 42 ( Jahresabschluss und Lagebericht ) und § 46 ( Bekanntmachungen) beschlossen.
Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Generalversammlung vom 23.05.2017 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 20.12.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 25.08.2005.
Tag der ersten Eintragung: 25.06.1936
Änderung des Statuts: Sonderband Blatt 124
Fall 8
Vorgang Nr. 10
Vorgang Nr. 12
Vorgang Nr. 16
Vorgang Nr. 22
Vorgang Nr. 23
Vorgang Nr. 26
Vorgang Nr. 27
Sonstige Rechtsverhältnisse
Mit der Genossenschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.05.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 16.04.2007 und 17.04.2007 die Genossenschaft "Weingärtner-Genossenschaft Uhlbach eG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart GnR 358) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.