Handelsregister · VR 20341

Registerinformationen

Collegium Musicum Bergstraße e.V. · Amtsgericht Darmstadt

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Collegium Musicum Bergstraße e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Bensheim

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 20341
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Letzte Eintragung
14.07.2022
Abrufstand
19.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Volkmar Mehling

Bensheim

Vorstand

Hanns-Christian Wüstner

Bensheim

Vorstand

Andreas Hoffmann

Bensheim

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 11.06.1970 zuletzt geändert am 30.03.2001
  • Die Mitgliederversammlung vom 02.11.2006 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Zusammensetzung und Wahl des Vorstands)beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 27.10.2011 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), § 4 (Zusammensetzung und Wahl des Vorstands), § 5 (Aufgabenbereich des Vorstands), § 6 (Mitgliederversammlung) und in § 8 (Verwendung der Mittel) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 24.02.2022 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 13.07.1970 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Neue Satzung Blatt 70, 71
  • Anmeldung Blatt 89 Sonderband
  • Die allgemeine Vertretungsregelung wurd in Bezug auf die Eintragung vom 16.05.2001 berichtigt.
  • Anmeldung Blatt 96 d.A.
  • Fall 5
  • Anmeldung Blatt 110 der Akte
  • Fall 6
  • Beschluss Blatt 124-129
  • Fall 7
  • Fall 8
  • Anmeldung Blatt 159, 160
  • Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Beisitzer und dem Kassenwart.
  • Fall 10
  • Satzung Blatt 198 - 199R

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.