die Beratung und Entwicklung jeglicher Marketingaktivitäten für Unternehmen, die Gestaltung von Unternehmenskommunikation im Sinne einer grafischen, gestalterischen Schöpfung, der Entwicklung kreativer Dienstleistungen im weitesten Sinne sowie die Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Felix Desch
Reinheim
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 1
Fall 2
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 04.12.2014
Die Gesellschafterversammlung vom 29.03.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma), 3 (Stammkapital, Stammeinlagen), 9 (Gesellschafterbeschlüsse), 12 (Tätigkeits- und Wettbewerbsverbote), 13 (Verfügungen über Geschäftsanteile) und 18 (Leistungsverkehr mit Gesellschaftern) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.