Die Erstellung medienübergreifender Konzepte für die interne und externe Kommunikation von Unternehmen
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen von ihnen in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern durch Beschluss die Befugnis zur Alleinvertretung erteilen und/oder sie von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Richard Alfons Neve
Akersloot
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 04.07.2001 später geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2003 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Köln (bisher AG Köln HRB 35808) nach Düsseldorf beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 23.01.2023 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages ohne Änderung einzutragender Angaben beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 20.02.2024 hat Änderungen des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1.1 (Firma), Ziffer 5 (Verfügung über Geschäftsanteile) und Ziffer 6 (Einziehung) beschlossen.