Der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwaltung von in- und ausländischen Beteiligungen, insbesondere Beteiligungen der Cognis-Gruppe.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Michael Winter
Heidelberg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Carsten Rödder
Heidelberg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Geschäftsführer(in)
Birka Benecke
Mannheim
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Roald Güßgen
Langenfeld
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Bastian Biermann
Mannheim
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 7. August 2001
Die Gesellschafterversammlung vom 12. Februar 2002 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tage wurde der Gesellschaftsvertrag ferner geändert in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 3 ( Stammkapital ). Der Gesellschaftsvertrag wurde vollständig neu gefasst.
Die Gesellschafterversammlung vom 24.05.2007 hat die Aufhebung des § 4 des beschlossen. Die übrigen Bestimmungen sind neu durchlaufend nummeriert, bestehen aber inhaltlich fort.
Freitext
Beschluss Blatt 4 Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 8ff. Sonderband
Beschluss Blatt 19 Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 20 ff. Sonderband
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