Die Entwicklung, die Vermietung und der Vertrieb von Hard- und Software und damit verbundene Dienstleistungen im Kontext der Anwendung virtueller und erweiterter Realität.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Verena Krakau
Staufenberg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 1
Fall 2
Fall 4
Fall 5
Fall 6
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 19.09.2019
Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 4.413,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 01.03.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 601,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile), sowie die Änderung in den §§ 11 (Einziehung, Zwangsübertragung) und 13 (Abfindung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 28.06.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 301,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.