Handelsregister · HRB 12948

Chronologischer Auszug

co.don Aktiengesellschaft · Amtsgericht Potsdam

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 05.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
co.don Aktiengesellschaft

b)
Teltow

c)
Der Einkauf, die Erforschung, die
Entwicklung, die Herstellung und
der Verkauf von Molekular-, Biound Gentechnologien sowie damit
verbundenen Technologien, Methoden und Anwendungen, d.h.
Erkenntnisse und Verfahren, in
Verbindung dieser Technologien mit medizinischen, therapeutischen und diagnostischen Verfahren sowie die allgemeine Anwendung der Technologien in anderen, nicht medizinischen Bereichen wie Umwelt, Elektronik
und neuen, aus der Forschung sich
ergebenden Wissenschaftszweigen bzw. Anwendungsbereichen
und der Vertrieb von daraus resultierenden Vor-, Zwischen- und
Hauptprodukten und die Herstellung und der Vertrieb von Arzneimitteln.
8.013.674,00
EUR
a)
Ist ein Vorstandsmitglied bestellt,
vertritt es die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Vorstandsmitglieder bestellt,
wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit
einem Prokuristen vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft
kann einzelnen Vorstandsmitgliedern
das Recht zur alleinigen Vertretung
erteilen.

b)
Vorstand:

1.
Richter, Jörg Armin, *XX.XX.XXXX,
Nürnberg

Vorstand:

2.
Behnen, Diana Maria, *XX.XX.XXXX,
Bad Laer
1.
Dr. Josimovic-Alasevic, Olivera,
*XX.XX.XXXX, Berlin

Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen
a)
Aktiengesellschaft

Satzung vom 25.02.1999 zuletzt geändert am 03.12.2005.

b)
Die Gesellschaft ist entstanden
durch formwechselnde Umwandlung der co.don Gesellschaft für
molekulare Medizin und Biotechnologie mbH mit Sitz in Teltow
(Amtsgericht Potsdam, HRB 6776
P) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 25.02.1999.

Im Wege der Nachgründung gemäß § 52 AktG hat die Gesellschaft
die Verträge vom 29.08.2000;
31.08.2000 und 04.09.2000 unter Zustimmung der außerordentlichen Hauptversammlung vom
08.09.2000 geschlossen.
Eingetragen unter Bezugnahme auf
die eingereichten Urkunden.

Im Wege der Nachgründung gemäß
§ 52 AktG hat die Gesellschaft den
Vertrag vom 24.10.2000 unter Zustimmung der Hauptversammlung
vom 26.10.2000 geschlossen.

Eingetragen unter Bezugnahme auf
die eingereichten Urkunden.

Im Wege der Nachgründung gemäß
§ 52 AktG hat die Gesellschaft die
Verträge vom
08.09.2000;
19.10./21.10.2000;
19.10./30.10.2000;
20.10./30.10.2000;
23.10./30.10.2000;
24.10./30.10.2000; 01.11.2000;
01.11./02.11.2000 und
02.11.2000
unter Zustimmung der Hauptversammlung vom 06.11.2000 geschlossen.

Eingetragen unter Bezugnahme auf
die eingereichten Urkunden.

Die Hauptversammlung vom
24.05.2004 hat die Erhöhung des
Grundkapitals der Gesellschaft
um 4.700.000,00 EUR auf bis zu
9.400.000,00 EUR beschlossen.

Die Hauptversammlung vom
19.09.2005 hat die Abänderung der
Regelung des § 4 Abs. 5 (Bedingtes Kapital I vom 21.11.2000 und
28.12.2000), die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu
nunmehr 17.260,00 EUR beschlossen und die Satzung in § 4 Abs. 5
(Grundkapital; Bedingtes Kapital I)
geändert. (Bedingtes Kapital 2005/
I)
Die Hauptversammlung vom
19.09.2005 hat weiterhin die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 530.000,00 EUR beschlossen und die Satzung in § 4
(Grundkapital) durch Anfügung eines Absatzes 6 (Bedingtes Kapital II) geändert. (Bedingtes Kapital
2005/II)
a)
24.02.2006
Brüske
b)
Satzung Bl. 1890
- 1904 SB;
Beschluss Bl.
1868 - 1889 SB;
Tag der ersten Eintragung
14.09.1999

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden
und dabei an die
Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Nicht mehr Vorstand:
1. Richter, Jörg Armin

Nicht mehr Vorstand:
2. Behnen, Diana Maria

Vorstand:
3.
Dr. Josimovic-Alasevic, Olivera,
*XX.XX.XXXX, Berlin
Nicht mehr Prokurist:

1. Dr. Josimovic-Alasevic, Olivera

2.
Schulze, Anka, *XX.XX.XXXX, Rangsdorf

Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen
a)
22.03.2006
Berliner
3a)
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10.06.2005 ist die
Satzung geändert in § 17 (Einberufung der Hauptversammlung);
§ 18 (Teilnahme an der Hauptversammlung) und ergänzt in § 19
(Vorsitz in der Hauptversammlung)
und durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19.09.2005 ist
die Satzung in § 4 (Grundkapital)
durch Anfügung eines neuen Abs. 4
(Genehmigtes Kapital) ergänzt.

b)
Der Vorstand ist durch Beschluss
der Hauptversammlung vom
19.09.2005 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 19.09.2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrates um
bis zu 3.935.000 EUR durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen
und/oder Sacheinlagen, ganz oder
in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Den Aktionären ist ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der
Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das
Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des
Bezugsrechtes gemäss § 186 Abs.
3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien insgesamt 10% des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und
zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der
Ausübung dieser Ermächtigung.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt,
mit Zustimmung des Aufsichtsrates zur Durchführung einer oder
mehrerer Kapitalerhöhungen gegen
Sacheinlagen das Bezugsrecht der
Aktionäre auszuschließen, die im
Zusammenhang mit dem Erwerb
von Unternehmen oder Beteiligungen an anderen Unternehmen im
Bereich Biotechnologie erfolgen
und im Interesse der Gesellschaft
liegen. Weiter ist der Vorstand berechtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre zur Abwendung einer Gefährdung des Fortbestands des Unernehmens der Gesellschaft auszuschließen, um die neuen Aktien an
einen oder mehrere Investoren zu
geben. Der Vorstand ist ermächtigt,
mit Zustimmung des Aufsichtsrates
den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. (Genehmigtes
Kapital 2005/I)
a)
17.05.2006
Neumann
b)
Satzung
Bl.2051-2065
Beschluss
Bl.1935-2050
411.948.674 EURa)
Auf Grund der Ermächtigung vom
19.09.2005 ist die Erhöhung des
Grundkapitals um 3.935.000 EUR
auf 11.948.674 EUR durchgeführt.
Durch Beschluss des Aufsichtsrates
vom 15.12.2006 ist die Satzung in §
4 Abs. 1 und 2 (Grundkapital) und
durch Aufhebung des bisherigen
Abs. 4 des § 4 (Genehmigtes Kapital) entsprechend geändert. Damit
sind die bisherigen Absätze 5 (Bedingtes Kapital 2005/I) und 6 (Bedingtes Kapital 2005/II) nunmehr
die Absätze 4 und 5. (Genehmigtes
Kapital 2005/I)

b)
Das Genehmigte Kapital vom
19.09.2005 ist ausgeschöpft. (Genehmigtes Kapital 2005/I)
a)
28.12.2006
Neumann
b)
Satzung
Bl.2179-2193
Beschluss
Bl.2171-2173
5a)
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13.07.2007 ist die
Satzung geändert in § 8 Abs. 1
(Aufsichtsratsmitglieder) und §
26 (Bekanntmachungen und Informationen) sowie ergänzt in § 4
(Grundkapital) durch Anfügung eines neuen Abs. 6 (Bedingtes Kapital 2007/I) und eines neuen Abs. 7
(Genehmigtes Kapital 2007/I).

b)
Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung
vom 13.07.2007 um bis zu 647.606
EUR bedingt erhöht. (Bedingtes
Kapital 2007/I)

Der Vorstand ist durch Beschluss
der Hauptversammlung vom
13.07.2007 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 13.07.2012 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch
Ausgabe neuer auf den Inhaber
lautender Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen,
ganz oder in Teilbeträgen, einmal
oder mehrmals um bis zu insgesamt 5.974.337 EUR zu erhöhen.
Den Aktionären ist ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand
ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das
Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des
Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3
Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien
- zusammen mit der Anzahl eigener
Aktien, die während der Laufzeit
dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3
Satz 4 AktG veräußert werden, und
der Anzahl der Aktien die durch
Ausübung von Options- und/oder
Wandlungsrechten oder Erfüllung
von Wandlungspflichten aus Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und/oder Genussrechten entstehen können, die während
der Laufzeit dieser Ermächtigung
unter Bezugsrechtsauschluss nach
§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden - insgesamt 10 % des
Grundkapitals nicht überschreiten
dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch
im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Der Vorstand
ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre zur Durchführung einer oder mehrerer Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen
auszuschließen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an anderen Unternehmen erfolgen und
im Interesse der Gesellschaft liegen. Weiter ist der Vorstand berechtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre zur Abwendung einer Gefährdung des Fortbestands des Unternehmens der Gesellschaft auszuschließen, um die neuen Aktien an
einen oder mehrere Investoren zu
geben. (Genehmigtes Kapital 2007/
I)
a)
22.08.2007
Neumann
6b)
Vorstand:
4.
Siodla, Vilma, *XX.XX.XXXX, Kleinmachnow
3.
Dr. Libera, Jeanette, *XX.XX.XXXX,
Berlin

Prokura gemeinsam mit einem Vorstand
a)
23.10.2007
Berliner
7b)
Vorstand:
5.
Ahrens, Uwe, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
07.12.2007
Berliner
8b)
Nicht mehr Vorstand:
3. Dr. Josimovic-Alasevic, Olivera
a)
10.03.2008
Berliner
9a)
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11.07.2008 ist die
Satzung geändert in § 15 Abs. 1
(Vergütung des Aufsichtsrates).
a)
24.07.2008
Neumann
10b)
Geschäftsanschrift:
Warthestraße 21, 14513 Teltow
b)
Vorstand:
6.
Dr. Baltrusch, Andreas, *XX.XX.XXXX,
Berlin
a)
26.10.2009
Berliner
11b)
Nicht mehr Vorstand:
5. Ahrens, Uwe
a)
11.11.2009
Berliner
1213.143.541 EURa)
Auf Grund der Ermächtigung vom
13.07.2007 ist die Erhöhung des
Grundkapitals um 1.194.867 EUR
auf 13.143.541 EUR durchgeführt.
Durch Beschluss des Aufsichtsrats
vom 19.05.2010 ist die Satzung geändert in § 4 Abs. 1, 2 und 7 Satz 1.
(Genehmigtes Kapital 2007/I)
b)
Der Vorstand ist durch Beschluss
der Hauptversammlung vom
13.07.2007 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte
Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 4.779.470 EUR
Die Ermächtigung endet mit Ablauf
des 13.07.2012. (Genehmigtes Kapital 2007/I)
a)
15.06.2010
Neumann
13a)
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.06.2010 ist die
Satzung ergänzt in § 4 (Grundkapital) durch Anfügung eines neuen Abs. 8 (Bedingtes Kapital 2010)
und geändert in § 17 (Einberufung der Hauptversammlung); § 18
(Teilnahme an der Hauptversammlung) und § 21 (Stimmrecht in der
Hauptversammlung).
b)
Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.06.2010 um bis zu
4.779.471 EUR bedingt erhöht.
(Bedingtes Kapital 2010/I)
a)
23.07.2010
Neumann
1414.217.168 EURa)
Auf Grund der Ermächtigung vom
13.07.2007 ist die Erhöhung des
Grundkapitals um 1.073.627 EUR
auf 14.217.168 EUR durchgeführt.
Durch Beschluss des Aufsichtsrats
vom 02.05.2011 ist die Satzung geändert in § 4 Abs. 1, 2 und 7 Satz 1
(Grundkapital). (Genehmigtes Kapital 2007/I)

b)
Der Vorstand ist durch Beschluss
der Hauptversammlung vom
13.07.2007 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte
Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 3.705.843 EUR.
Die Ermächtigung endet mit Ablauf
des 13.07.2012. (Genehmigtes Kapital 2007/I)
a)
05.05.2011
Neumann
15Nicht mehr Prokurist:

3. Dr. Libera, Jeanette
a)
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 06.07.2011 ist der
Absatz 4 des § 4 (Bedingtes Kapital 2005/I) aufgehoben und die Satzung geändert § 4 Abs. 7 (Grundkapital; Genehmigtes Kapital 2007/I).

b)
Der Vorstand ist durch Beschluss
der Hauptversammlung vom
06.07.2011 in Abänderung des Beschlusses der Hauptversammlung
vom 13.07.2007 nunmehr noch ermächtigt, das Grundkapital bis zum
13.07.2012 mit Zustimmung des
Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder
Sacheinlagen, ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals um
bis zu insgesamt 5.000.000 EUR
zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital
2007/I)
a)
05.08.2011
Neumann
167.108.584 EURa)
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 06.07.2011 ist im
Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung das Grundkapital um
7.108.584,- EUR auf 7.108.584,-
EUR herabgesetzt und die Satzung
geändert in § 4 Absätze 1 und 2
(Grundkapital und Aktien).
a)
26.08.2011
Dr. Filter
174.
Kruschel, Julia, *XX.XX.XXXX, Berlin

Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen
a)
12.10.2011
Berliner
18Änderung zu Nr. 2:
Der Familienname der Prokuristin
ist geändert.

Kasdorf, Anka, *XX.XX.XXXX, Rangsdorf

Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen
a)
08.06.2012
Berliner
19a)
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 08.08.2012 ist der
bisherige § 4 Abs. 7 (Genehmigtes Kapital) aufgehoben und die
Satzung durch die Einfügung eines
neuen Abs. 7 in § 4 (Grundkapital; Genehmigtes Kapital) geändert
worden.

b)
Der Vorstand ist durch Beschluss
der Hauptversammlung vom
08.08.2012 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum
07.08.2017 mit Zustimmung des
Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder
Sacheinlagen, ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals um
bis zu insgesamt 3.554.292 EUR
zu erhöhen. Den Aktionären ist
ein Bezugsrecht einzuräumen. Der
Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrates
Spitzenbeträge vom Bezugsrecht
der Aktionäre auszunehmen. Der
Vorstand ist ferner ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrates das
Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des
Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3
Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien
- zusammen mit der Anzahl eigener
Aktien, die während der Laufzeit
dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3
Satz 4 AktG veräußert werden, und
der Anzahl der Aktien die durch
Ausübung von Options- und/oder
Wandlungsrechten oder Erfüllung
von Wandlungspflichten aus Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und/oder Genussrechten entstehen können, die während
der Laufzeit dieser Ermächtigung
unter Bezugsrechtsausschluss nach
§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden - insgesamt 10 % des
Grundkapitals nicht überschreiten
dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch
im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Der Vorstand ist
ferner ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrates das Bezugsrecht
der Aktionäre zur Durchführung
einer oder mehrerer Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen auszuschließen, die im Zusammenhang
mit dem Erwerb von Unternehmen
oder Beteiligungen an anderen Unternehmen erfolgen und im Interesse der Gesellschaft liegen. Weiter ist der Vorstand berechtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrates
das Bezugsrecht der Aktionäre zur
Abwendung einer Gefährdung des
Fortbestandes des Unternehmens
der Gesellschaft auszuschließen,
um die neuen Aktien an einen oder
mehrere Investoren auszugeben.
Darüber hinaus ist der Vorstand berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn die
Gesellschaft dringend zusätzliche
Mittel zur Finanzierung von Maßnahmen benötigt, die für ihre wirtschaftliche Entwicklung von überragender Bedeutung sind und keine
hinreichenden Aussichten bestehen,
die benötigte Finanzierung durch
eine Erhöhung des Grundkapitals
bei Wahrung des Bezugsrechts der
Aktionäre oder eine Fremdfinazierung zu erreichen. (Genehmigtes
Kapital 2012/I)

Das genehmigte Kapital vom
13.07.2007; 06.07.2011 ist aufgehoben. (Genehmigtes Kapital 2007/
I)
a)
16.08.2012
Neumann
2010.662.876 EURa)
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 08.08.2012 ist die
Satzung geändert in § 8 (Aufsichtsratsmitglieder).

Auf Grund der durch Beschluss
der Hauptversammlung vom
08.08.2012 erteilten Ermächtigung
ist die Erhöhung des Grundkapitals
um 3.554.292 EUR auf 10.662.876
EUR durchgeführt.
Durch Beschluss des Aufsichtsrates
vom 31.08.2012 ist die Satzung geändert in § 4 Abs. 1 und 2 (Grundkapital) und Abs. 7 des § 4 (Grundkapital) ist aufgehoben. (Genehmigtes Kapital 2012/I)

b)
Das genehmigte Kapital vom
08.08.2012 ist ausgeschöpft. (Genehmigtes Kapital 2012/I)
a)
17.09.2012
Neumann
21b)
Änderung zu Nr. 4:
Der Familienname der Geschäftsführerin ist geändert.
Vorstand:
Methner, Vilma, *XX.XX.XXXX, Kleinmachnow
Nicht mehr Prokurist:

4. Kruschel, Julia
a)
10.01.2013
Berliner
22b)
Die Eintragung zu Nr. 4 ist von Amts
wegen wie folgt berichtigt:
Der Familienname ist geändert.
Vorstand:
Methner, Vilma, geb. geb. Brüschke,
*XX.XX.XXXX, Kleinmachnow
a)
25.01.2013
Berliner
2311.108.584 EURa)
Auf Grund der am 18.06.2010
beschlossenen Kapitalerhöhung
wurden im Geschäftsjahr 2013
445.708 Bezugsaktien ausgegeben. Das Grundkapital beträgt jetzt
11.108.584 EUR. Durch Beschluss
des Aufsichtsrates vom 25.02.2013
ist die Satzung geändert in § 4 Abs.
1, 2 und 8 Satz 1 (Grundkapital).
(Bedingtes Kapital: 2010/I)

b)
Das am 18.06.2010 beschlossene bedingte Kapital beträgt nach
Ausgabe von Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2013 noch 4.333.763
EUR. (Bedingtes Kapital: 2010/I)
a)
28.03.2013
Neumann
24Nicht mehr Prokurist:
2. Kasdorf, Anka

5.
Dr. Bulwin, Grit-Carsta,
*XX.XX.XXXX, Berlin

Prokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem weiteren
Prokuristen
a)
10.07.2013
Berliner
25a)
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 07.08.2013 ist die
Satzung ergänzt in § 4 (Grundkapital) durch Einfügung eines neuen
Abs. 4 (Genehmigtes Kapital 2013)
und geändert in § 26 (Bekanntmachungen und Informationen).
Weiterhin wurden die Absätze 5
und 6 des § 4 (Bedingtes Kapital
2005/II; Bedingtes Kapital 2007/
I)aufgehoben.
b)
Der Vorstand ist durch Beschluss
der Hauptversammlung vom
07.08.2013 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das
Grundkapital bis zum 31.07.2018
durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen
Bareinlagen und/oder Sacheinlagen, ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals um insgesamt
bis zu 5.554.292,- EUR zu erhöhen
(Genehmigtes Kapital 2013/I). (Genehmigtes Kapital 2013/I)
a)
25.11.2013
Dr. Filter
2613.722.368 EURa)
Auf Grund der durch Beschluss
der Hauptversammlung vom
07.08.2013 erteilten Ermächtigung
ist die Erhöhung des Grundkapitals
um 2.613.784 EUR durchgeführt.
Durch Beschlussdes Aufsichtsrates vom 28.05.2014 ist die Satzung geändert in § 4 Abs. 1, 2 und
4 (Grundkapital). (Genehmigtes
Kapital 2013/I)

b)
Der Vorstand ist durch Beschluss
der Hauptversammlung vom
07.08.2013 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte
Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 2.940.508 EUR
Die Ermächtigung endet mit Ablauf
des 31.07.2018. (Genehmigtes Kapital 2013/I)
a)
05.06.2014
Neumann
276.
Freiberg, Brigitte, *XX.XX.XXXX,
Dahlewitz

Prokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
a)
25.07.2014
Lüdtke
28a)
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27.08.2014 ist die
Satzung geändert in § 4 Abs. 4 (Genehmigtes Kapital).

b)
Der Vorstand ist durch Beschluss
der Hauptversammlung vom
27.08.2014 in Abänderung des
Beschlusses der Hauptversammlung vom 07.08.2013 nunmehr
ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrates das Grundkapital
bis zum 31.07.2018 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen
und/oder Sacheinlagen ganz oder in
Teilbeträgen einmal oder mehrmals
um bis zu insgesamt 6.861.184
EUR zu erhöhen. (Genehmigtes
Kapital 2013/I)
a)
22.09.2014
Neumann
29b)
Vorstand:
7.
Hessel, Dirk, *XX.XX.XXXX, Barcelona, Spanien
a)
22.07.2015
Berliner
30b)
Nicht mehr Vorstand:
6. Dr. Baltrusch, Andreas
a)
04.11.2015
Berliner
31b)
Die Eintragung zu Nr. 4 ist von Amts
wegen wie folgt berichtigt:
Vorstand:
Methner, Vilma, geb. Brüschke,
*XX.XX.XXXX, Kleinmachnow
a)
09.11.2015
Berliner
3216.217.344 EURa)
Auf Grund der durch Beschluss
der Hauptversammlung vom
07.08.2013 mit Änderung vom
27.08.2014 erteilten Ermächtigung
ist die Erhöhung des Grundkapitals
um 2.494.976 EUR auf 16.217.344
EUR durchgeführt.
Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 02.12.2015 ist die Satzung geändert in § 4 Abs. 1, 2 und
4 (Grundkapital). (Genehmigtes
Kapital 2013/I)

b)
Der Vorstand ist durch Beschluss
der Hauptversammlung vom
07.08.2013; 27.08.2014 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen.
Das genehmigte Kapital beträgt
nach teilweiser Ausschöpfung noch
4.366.208 EUR. Die Ermächtigung
endet mit Ablauf des 31.07.2018.
(Genehmigtes Kapital 2013/I)
a)
08.12.2015
Neumann
33b)
Vorstand:
8.
Jacobs, Ralf, *XX.XX.XXXX, Nastätten
a)
23.05.2016
Berliner
34b)
Die Eintragung zu Nr. 8 ist von Amts
wegen wie folgt berichtigt:
Vorstand:
Jakobs, Ralf, *XX.XX.XXXX, Nastätten
a)
27.05.2016
Berliner
35b)
Nicht mehr Vorstand:
4. Methner, Vilma, geb. Brüschke
a)
28.07.2016
Berliner
3617.691.648 EURa)
Auf Grund der durch Beschluss
der Hauptversammlung vom
07.08.2013 mit Änderung vom
27.08.2014 erteilten Ermächtigung
ist die Erhöhung des Grundkapitals
um 1.474.304 EUR auf 17.691.648
EUR durchgeführt.
Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 23.02.2017 ist die Satzung geändert in § 4 Abs. 1, 2 und
4 (Grundkapital) (Genehmigtes Kapital 2013/I)

b)
Der Vorstand ist durch Beschluss
der Hauptversammlung vom
07.08.2013; 27.08.2014 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen.
Das genehmigte Kapital beträgt
nach teilweiser Ausschöpfung noch
2.891.904 EUR. Die Ermächtigung
endet mit Ablauf des 31.07.2018.
(Genehmigtes Kapital 2013/I)
a)
14.03.2017
Neumann
377.
Dr. Kaps, Christian, *XX.XX.XXXX,
Berlin

Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen

Nicht mehr Prokurist:

5. Dr. Bulwin, Grit-Carsta
a)
20.06.2017
Berliner
38a)
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 08.06.2017 sind in
§ 4 die bisherigen Absätze 4 (Genehmigtes Kapital 2013/I) und 8
(Bedingtes Kapital 2010/I) aufgehoben und die Satzung durch die
Einfügung eines neuen Absatz 4
in § 4 (Grundkapital; Genehmigtes Kapital 2017/I) und eines neuen Absatz 5 in § 4 (Grundkapital;
Bedingtes Kapital 2017/I) sowie in
§ 15 Abs. 1 (Vergütung des Aufsichtsrates) geändert worden.

b)
Der Vorstand ist durch Beschluss
der Hauptversammlung vom
08.06.2017 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das
Grundkapital bis zum 07.06.2022
durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen
Bareinlagen und/oder Sacheinlagen, ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals um insgesamt
bis zu 8.845.824 EUR zu erhöhen.
Den Aktionären ist ein Bezugsrecht, auch als mittelbares Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand
ist ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrates Spitzenbeträge vom
Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn die
neuen Aktien zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden, der den
Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum
Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages, die
möglichst zeitnah zur Platzierung
der Aktien erfolgen soll, nicht wesentlich unterschreitet. (Genehmigtes Kapital 2017/I)

Das genehmigte Kapital vom
07.08.2013; 27.08.2014 ist aufgehoben. (Genehmigtes Kapital 2013/
I)

Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 08.06.2017 um bis zu
4.250.000 EUR zur Ausübung von
bis zum 07.08.2022 begebenen Options- oder Wandelschuldverschreibungen bedingt erhöht. (Bedingtes
Kapital 2017/I)

Das am 18.06.2010 beschlossene bedingte Kapital besteht nicht
mehr. (Bedingtes Kapital: 2010/I)
a)
08.08.2017
Neumann
3919.460.812 EURa)
Durch Beschluss des Vorstandes
vom 19.10.2017, dem der Aufsichtsrat am selben Tag zugestimmt hat, ist das Grundkapital um
1.769.164,- EUR auf 19.460.812,-
EUR erhöht. Der Aufsichtsrates
hat auf Grund der ihm in § 14 der
Satzung erteilten Ermächtigung
mit Beschluss vom 19.10.2017
die Satzung angepasst in § 4 Abs.
1 (Grundkapital), § 4 Absatz 2
(Stückaktien) und § 4 Abs. 4 (genehmigtes Kapital 2017/I).

Auf Grund der Ermächtigung vom
08.06.2017 ist die Erhöhung des
Grundkapitals um 1.769.164,- EUR
durchgeführt. Das genehmigte Kapital beträgt noch 7.076.660,- EUR.
(Genehmigtes Kapital 2017/I)
a)
24.10.2017
Dr. Filter
40b)
Zweigniederlassung errichtet:
1.
co.don Aktiengesellschaft
10587 Berlin
Ernst-Reuter-Platz 2, 10587 Berlin
b)
Nicht mehr Vorstand:
7. Hessel, Dirk
8.
Gottschalk, Andreas, geb. Walter,
*XX.XX.XXXX, Berlin

Prokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
a)
05.02.2018
Berliner
419.
Dr. Eberle, Andreas, *XX.XX.XXXX,
Berlin
Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen
a)
15.03.2018
Berliner
42b)
Änderung zu Nr. 8:
Vorstand:
Jakobs, Ralf
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als
Vertreter Dritter abzuschließen
a)
24.04.2018
Berliner
43b)
Die Eintragung betreffend den Ausübungszeitraum für das Bedingte Kapital 2017/I unter lfd. Nr. 38
ist von Amts wegen berichtigt und
wird wie folgt berichtigt eingetragen:

Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 08.06.2017 um bis zu
4.250.000 EUR zur Ausübung von
bis zum 07.06.2022 begebenen Options- oder Wandelschuldverschreibungen bedingt erhöht. (Bedingtes
Kapital 2017/I)
a)
30.04.2018
Neumann
44a)
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 07.06.2018 ist die
Satzung geändert in § 4 Abs. 5 (Bedingtes Kapital).

b)
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 07.06.2018 ist
in Abänderung des Beschlusses der Hauptversammlung vom
08.06.2017 das Grundkapital um
bis zu 9.730.406 EUR zur Ausübung von bis zum 07.06.2022 begebenen Options- oder Wandelschuldverschreibungen bedingt erhöht. (Bedingtes Kapital 2017/I)
a)
06.08.2018
Neumann
4520.024.158 EURa)
Auf Grund der am 08.06.2017;
07.06.2018 beschlossenen Kapitalerhöhung wurden im Geschäftsjahr 2018 563.346 Bezugsaktien
ausgegeben. Das Grundkapital beträgt jetzt 20.024.158 EUR. Durch
Beschluss des Aufsichtsrates vom
22.01.2019 wurden § 4 Abs. 1, 2
und 5 (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals; Bedingtes Kapital)
der Satzung geändert. (Bedingtes
Kapital: 2017/I)

b)
Das am 08.06.2017 beschlossene bedingte Kapital beträgt nach
Ausgabe von Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2018 noch 9.167.060
EUR. (Bedingtes Kapital: 2017/I)
a)
30.04.2019
Neumann
4620.331.382 EURa)
Auf Grund der am 08.06.2017;
07.06.2018 beschlossenen Kapitalerhöhung wurden im Geschäftsjahr 2019 307.224 Bezugsaktien
ausgegeben. Das Grundkapital beträgt jetzt 20.331.382 EUR. Durch
Beschluss des Aufsichtsrates vom
22.05.2019 wurden § 4 Abs. 1, 2
und 5 (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals; Bedingtes Kapital)
der Satzung geändert. (Bedingtes
Kapital: 2017/I)

b)
Das am 08.06.2017 beschlossene bedingte Kapital beträgt nach
Ausgabe von Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2019 noch 8.859.836
EUR. (Bedingtes Kapital: 2017/I)
a)
06.06.2019
Neumann
4721.387.950 EURa)
Auf Grund der durch Beschluss
der Hauptversammlung vom
08.06.2017 erteilten Ermächtigung
ist die Erhöhung des Grundkapitals
um 1.056.568 EUR auf 21.387.950
EUR durchgeführt.
Durch Beschluss des Aufsichtsrates
vom 22.05.2019 ist die Satzung geändert in § 4 Abs. 1, 2 und 4 (Höhe
und Einteilung des Grundkapitals;
Genehmigtes Kapital). (Genehmigtes Kapital 2017/I)

b)
Der Vorstand ist durch Beschluss
der Hauptversammlung vom
08.06.2017 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte
Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 6.020.092 EUR.
Die Ermächtigung endet mit Ablauf
des 07.06.2022. (Genehmigtes Kapital 2017/I)
a)
06.06.2019
Neumann
48b)
Vorstand:
9.
Bur, Tilmann, *XX.XX.XXXX,
Pfungstadt
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als
Vertreter Dritter abzuschließen
a)
14.06.2019
Berliner
49c)
Der Einkauf, die Erforschung, die
Entwicklung, die Herstellung und
der Verkauf von Molekular-, Biound Gentechnologien sowie damit verbundenen Technologien,
Methoden und Anwendungen, d.
h. Erkenntnisse und Verfahren, in
Verbindung dieser Technologien mit medizinischen, therapeutischen und diagnostischen Verfahren sowie
die allgemeine Anwendung der
Technologien in anderen, nicht
medizinischen Bereichen wie Umwelt, Elektronik und neuen, aus
der Forschung sich ergebenden
Wissenschaftszweigen bzw. Anwendungsbereichen und der Vertrieb von daraus resultierenden
Vor-, Zwischen- und Hauptprodukten und
die Herstellung und der Vertrieb
von Arzneimitteln.
a)
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.06.2019 ist in
§ 4 der bisherige Absatz 4 (Genehmigtes Kapital 2017/I) aufgehoben und die Satzung durch Einfügung eines neuen Absatz 4 in § 4
(Grundkapital; Genehmigtes Kapital) sowie in § 2 (Gegenstand);
§ 8 Abs. 3 Satz 2 (Amtsdauer des
Aufsichtsrates); § 9 (Amtsniederlegung Aufsichtsrat); § 13 Abs. 1
(Beschlüsse des Aufsichtsrates);
§ 18a (Teilnahme der Mitglieder
des Aufsichtsrates an der Hauptversammlung); § 19 Abs. 1 (Vorsitz in
der Hauptversammlung); § 20 Abs.
1 (Beschlussmehrheiten der Hauptversammlung); § 22 Abs. 1 (Jahresabschluss) und § 23 Satz 2 (Einstellung in Rücklagen) geändert.
b)
Der Vorstand ist durch Beschluss
der Hauptversammlung vom
12.06.2019 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das
Grundkapital bis zum 11.06.2024
durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal
oder mehrfach um insgesamt bis zu
10.165.691 EUR zu erhöhen. Den
Aktionären ist grundsätzlich ein
Bezugsrecht einzuräumen.
Das Bezugsrecht kann den Aktionären auch mittelbar gewährt werden
gemäß § 186 Absatz 5 AktG.
Der Vorstand ist ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden.
Ein Bezugsrechtsausschluss ist nur
zulässig
zum Ausgleich von Spitzenbeträgen;
um das Bezugsrecht der Aktionäre auch insoweit auszuschließen,
wie dies erforderlich ist, um den
Inhabern bzw. Gläubigern von mit
Wandlungs- oder Optionsrechten
und/oder Inhabern bzw. Gläubigern von mit Wandlungs- oder Optionspflichten ausgestatteten Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft
oder einem Konzernunternehmen
ausgegeben wurden oder werden,
ein Bezugsrecht in dem Umfang zu
gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. nach Erfüllung einer
Wandlungs- oder Optionspflicht als
Aktionäre zustünde;
wenn die neuen Aktien zu einem
Ausgabebetrag ausgegeben werden, der den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages, die möglichst zeitnah
zur Platzierung der Aktien erfolgen soll, nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt
jedoch nur mit der Maßgabe, dass
die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4
AktG ausgegebenen Aktien - zusammen mit der Anzahl eigener
Aktien, die während der Laufzeit
dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3
Satz 4 AktG veräußert werden, und
der Anzahl der Aktien die durch
Ausübung von Options- und/oder
Wandlungsrechten oder Erfüllung
von Wandlungspflichten aus Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und/oder Genussrechten entstehen können, die während
der Laufzeit dieser Ermächtigung
unter Bezugsrechtsausschluss nach
§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden - insgesamt 10% des
Grungkapitals nicht überschreiten
dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch
im Zeitpunkt der Ausübung dieser
Ermächtigung. (Genehmigtes Kapital 2019/I)

Das genehmigte Kapital vom
08.06.2017 ist aufgehoben. (Genehmigtes Kapital 2017/I)
a)
28.06.2019
Neumann
50b)
Zweigniederlassung errichtet:
2.
co.don Aktiengesellschaft
04103 Leipzig
Deutscher Platz 5, 04103 Leipzig
a)
11.09.2019
Berliner
51b)
Die Eintragung unter lfd. Nummer
49 ist betreffend das Genehmigte Kapital 2019/I von Amts wegen
wie folgt ergänzt:
Ein Bezugsrechtsausschluss der
Aktionäre ist auch zulässig bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum (auch mittelbaren) Erwerb
von Unternehmen, von Unternehmensteilen oder einer Beteiligung
an einem Unternehmen oder von
sonstigen Vermögensgegenständen.
(Genehmigtes Kapital 2019/I)
a)
18.10.2019
Neumann
5221.745.817 EURa)
Auf Grund der am 08.06.2017;
07.06.2018 beschlossenen Kapitalerhöhung wurden im Geschäftsjahr
2019 weitere 357.867 Bezugsaktien ausgegeben. Das Grundkapital beträgt jetzt 21.745.817 EUR.
Durch Beschluss des Aufsichtsrates
vom 14.10.2019 wurden § 4 Abs. 1,
2 und 5 (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals, Bedingtes Kapital)
der Satzung geändert. (Bedingtes
Kapital: 2017/I)
b)
Das am 08.06.2017 beschlossene bedingte Kapital beträgt nach
Ausgabe von Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2019 noch 8.501.969
EUR. (Bedingtes Kapital: 2017/I)
a)
18.10.2019
Neumann
5324.295.656 EURa)
Auf Grund der durch Beschluss
der Hauptversammlung vom
12.06.2019 erteilten Ermächtigung
ist die Erhöhung des Grundkapitals
um 2.549.839 EUR auf 24.295.656
EUR durchgeführt.
Durch Beschluss des Aufsichtsrates
vom 11.11.2019 ist die Satzung geändert in § 4 Abs. 1, 2 und 4 (Höhe
und Einteilung des Grundkapitals;
Genehmigtes Kapital). (Genehmigtes Kapital 2019/I)

b)
Der Vorstand ist durch Beschluss
der Hauptversammlung vom
12.06.2019 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte
Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 7.615.852 EUR.
Die Ermächtigung endet mit Ablauf
des 11.06.2024. (Genehmigtes Kapital 2019/I)
a)
12.11.2019
Neumann
5410.
Dr. Wolschner, Anna Catharina,
*XX.XX.XXXX, Berlin

Prokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
a)
20.11.2019
Dinter
55Nicht mehr Prokurist:

8. Gottschalk, Andreas, geb. Walter
a)
11.12.2019
Berliner
56b)
Nicht mehr Vorstand:
8. Jakobs, Ralf
Nicht mehr Prokurist:

6. Freiberg, Brigitte
a)
10.02.2020
Berliner
5726.074.281 EUR11.
Kühnert, Karen, *XX.XX.XXXX, Berlin

Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen
a)
Auf Grund der am 08.06.2017;
07.06.2018 beschlossenen Kapitalerhöhung wurden im Geschäftsjahr 2020 1.778.625 Bezugsaktien
ausgegeben. Das Grundkapital beträgt jetzt 26.074.281 EUR. Durch
Beschluss des Aufsichtsrates vom
27.04.2020 wurden § 4 Abs. 1, 2
und 5 (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals, Bedingtes Kapital)
der Satzung geändert. (Bedingtes
Kapital: 2017/I)

b)
Das am 08.06.2017 beschlossene bedingte Kapital beträgt nach
Ausgabe von Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2020 noch 6.723.344
EUR. (Bedingtes Kapital: 2017/I)
a)
26.05.2020
Neumann
5831.868.561 EURa)
Auf Grund der durch Beschluss
der Hauptversammlung vom
12.06.2019 erteilten Ermächtigung
ist die Erhöhung des Grundkapitals
um 5.794.280 EUR auf 31.868.561
EUR durchgeführt.
Durch Beschluss des Aufsichtsrates
vom 26.05.2020 ist die Satzung geändert in § 4 Abs. 1, 2 und 4 (Höhe
und Einteilung des Grundkapitals;
Genehmigtes Kapital). (Genehmigtes Kapital 2019/I)

b)
Der Vorstand ist durch Beschluss
der Hauptversammlung vom
12.06.2019 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte
Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 1.821.572 EUR.
Die Ermächtigung endet mit Ablauf
des 11.06.2024. (Genehmigtes Kapital 2019/I)
a)
28.05.2020
Neumann
5936.421.841 EURa)
Auf Grund der am 08.06.2017;
07.06.2018 beschlossenen Kapitalerhöhung wurden im Geschäftsjahr 2020 4.553.280 Bezugsaktien ausgegeben. Das Grundkapital beträgt jetzt 36.421.841 EUR.
Durch Beschluss des Aufsichtsrates
vom 15.06.2020 wurden § 4 Abs.
1, 2 und 5 (Höhe unt Einteilung des
Grundkapitals, Bedingtes Kapital)
der Satzung geändert. (Bedingtes
Kapital: 2017/I)

b)
Das am 08.06.2017 beschlossene bedingte Kapital beträgt nach
Ausgabe von Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2020 noch 2.170.064
EUR. (Bedingtes Kapital: 2017/I)
a)
09.07.2020
Neumann
60a)
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.07.2020 ist in §
4 der bisherige Absatz 4 (Genehmigtes Kapital 2019/I) aufgehoben und die Satzung durch Einfügung eines neuen Absatz 4 in § 4
(Grundkapital; Genehmigtes Kapital) sowie durch Schaffung eines
weiteren bedingten Kapitals und die
Einfügung eines neuen Absatz 6 in
§ 4 (Grundkapital; Bedingtes Kapital 2020) geändert.

b)
Der Vorstand ist durch Beschluss
der Hauptversammlung vom
30.07.2020 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das
Grundkapital bis zum 29.07.2025
durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal
oder mehrfach um insgesamt bis zu
18.210.290 EUR zu erhöhen.
Den Aktionären ist grundsätzlich
ein Bezugsrecht einzuräumen.
Das Bezugsrecht kann den Aktionären auch mittelbar gewährt werden
gemäß
§ 186 Absatz 5 AktG.
Der Vorstand ist ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden.
Ein Bezugsrechtsausschluss ist nur
zulässig:
zum Ausgleich von Spitzenbeträgen; um das Bezugsrecht der Aktionäre auch insoweit auszuschließen, wie dies erforderlich ist, um
den Inhabern bzw. Gläubigern von
Wandlungs- oder Optionsrechten
und/oder Inhabern bzw. Gläubigern von mit Wandlungs- oder Optionspflichten ausgestatteten Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft
oder einem Konzernunternehmen
ausgegeben wurden oder werden,
ein Bezugsrecht in dem Umfang zu
gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. nach Erfüllung einer
Wandlungs- oder Optionspflicht als
Aktionär zustünde; wenn die neuen Aktien zu einem Ausgabebetrag
ausgegeben werden, der den Börsenpreis der bereits börsennotierten
Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung
des Ausgabebetrages, die möglichst
zeitnah zur Plazierung der Aktien
erfolgen soll, nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung
gilt jedoch nur mit der Maßgabe,
dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3
Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien
- zusammen mit der Anzahl eigener
Aktien, die während der Laufzeit
dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach
§ 186 Absatz 3 Satz 4 AktG veräußert werden, und der Anzahl von
Aktien die durch Ausübung von
Options- und/oder Wandlungsrechten oder Erfüllung von Wandlungspflichten aus Options- und/oder
Wandelschuldverschreibungen und/
oder Genussrechten entstehen können, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach
§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden - insgesamt 10 % des
Grundkapitals nicht überschreiten
dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch
im Zeitpunkt der Ausübung dieser
Ermächtigung;
bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum (auch mittelbaren)
Erwerb von Unternehmen, von Unternehmensteilen oder einer Beteiligung an einem Unternehmen
oder von sonstigen Vermögensgegenständen. (Genehmigtes Kapital
2020/I)

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.07.2020 ist das
Grundkapital um bis zu 8.329.936
EUR zur Ausübung von bis zum
07.06.2022 begebenen Optionsoder Wandelschuldverschreibungen
bedingt erhöht. (Bedingtes Kapital
2020/I)

Das genehmigte Kapital vom
12.06.2019 ist aufgehoben. (Genehmigtes Kapital 2019/I)
a)
02.09.2020
Leetz
61a)
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.07.2020 ist die
Satzung geändert in § 18 Abs. 2
Satz 2 (Teilnahme an der Hauptversammlung) und § 26 (Bekanntmachungen und Informationen).
a)
10.09.2020
Neumann
62b)
Die Eintragung betreffend die Höhe des genehmigten Kapitals 2020/I
unter laufender Nummer 60 ist von
Amts wegen berichtigt und wird
wie folgt berichtigt eingetragen:
Der Vorstand ist durch Beschluss
der Hauptversammlung vom
30.07.2020 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das
Grundkapital bis zum 29.07.2025
durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal
oder mehrfach um insgesamt bis zu
18.210.920 EUR zu erhöhen.
Den Aktionären ist grundsätzlich
ein Bezugsrecht einzuräumen.
Das Bezugsrecht kann den Aktionären auch mittelbar gewährt werden
gemäß § 186 Absatz 5 AktG.
Der Vorstand ist ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den Ausschluss
des Bezugsrechts der Aktionäre zu
entscheiden.
Ein Bezugsrechtsausschluss ist nur
zulässig:
zum Ausgleich von Spitzenbeträgen;
um das Bezugsrecht der Aktionäre
auch insoweit auszuschließen, wie
dies erforderlich ist, um den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandlungs- oder Optionsrechten und/
oder Inhabern bzw. Gläubigern
von mit Wandlungs- oder Optionspflichten ausgestatteten Wandeloder Optionsschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder
einem Konzernunternehmen ausgegeben wurden oder werden, ein
Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. nach Erfüllung einer
Wandlungs- oder Optionspflicht als
Aktionär zustünde;
wenn die neuen Aktien zu einem
Ausgabebetrag ausgegeben werden, der den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages, die möglichst zeitnah
zur Platzierung der Aktien erfolgen soll, nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt
jedoch nur mit der Maßgabe, dass
die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Absatz 3 Satz
4 AktG ausgegebenen Aktien - zusammen mit der Anzahl eigener
Aktien, die während der Laufzeit
dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsauschluss nach § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG veräußert werden und der Anzahl von Aktien die
durch Ausübung von Options- und/
oder Wandlungsrechten oder Erfüllung von Wandlungspflichten aus
Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen und/oder Genussrechten entstehen können, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss
nach § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG
ausgegeben werden - insgesamt
10% des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar weder
im Zeitpunkt des Wirksamwerdens
noch im Zeitpunkt der Ausübung
dieser Ermächtigung;
bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum (auch mittelbaren)
Erwerb von Unternehmen, von Unternehmensteilen oder einer Beteiligung an einem Unternehmen
oder von sonstigen Vermögensgegenständen. (Genehmigtes Kapital
2020/I)
a)
07.10.2020
Neumann
6337.822.610 EURa)
Auf Grund der durch Beschluss
der Hauptversammlung vom
30.07.2020 erteilten Ermächtigung
ist die Erhöhung des Grundkapitals
um 1.400.769 EUR auf 37.822.610
EUR durchgeführt.
Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 07.10.2020 ist die Satzung geändert in § 4 Abs. 1, 2 und
4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals; Genehmigtes Kapital)
(Genehmigtes Kapital 2020/I)

b)
Der Vorstand ist durch Beschluss
der Hauptversammlung vom
30.07.2020 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte
Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 16.810.151 EUR.
Die Ermächtigung endet mit Ablauf
des 29.07.2025. (Genehmigtes Kapital 2020/I)
a)
12.10.2020
Neumann
64b)
Vorstand:
10.
Dr. Simons, Hans-Joachim,
*XX.XX.XXXX, Feldafing
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als
Vertreter Dritter abzuschließen

Änderung zu Nr. 9:
Der Wohnort des Vorstand ist geändert.
Vorstand:
Bur, Tilmann, *XX.XX.XXXX, Leipzig
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als
Vertreter Dritter abzuschließen
a)
19.01.2021
Berliner
6543.729.133 EURa)
Auf Grund der am 08.06.2017;
07.06.2018; 30.07.2020 beschlossenen Kapitalerhöhung wurden im
Geschäftsjahr 2020 2.380.952 Bezugsaktien ausgegeben. Das Grundkapital beträgt jetzt 40.203.562
EUR. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 17.12.2020 wurden
§ 4 Abs. 1, 2 und 6 Satz 1 (Höhe
und Einteilung des Grundkapitals;
Bedingtes Kapital 2020/I) sowie
die Aufhebung des Absatz 5 des § 4
(Bedingtes Kapital 2017/I) der Satzung geändert. (Bedingtes Kapital:
2020/I)
Auf Grund der am 30.07.2020
beschlossenen Kapitalerhöhung
wurden im Geschäftsjahr 2020
3.525.571 Bezugsaktien ausgegeben. Das Grundkapital beträgt jetzt
43.729.133 EUR. Durch Beschluss
des Aufsichtsrates vom 18.02.2021
wurden § 4 Abs. 1, 2 und 6 (Höhe
und Einteilung des Grundkapitals;
Bedingtes Kapital) der Satzung geändert. (Bedingtes Kapital: 2020/I)

b)
Das am 30.07.2020 beschlossene bedingte Kapital beträgt nach
Ausgabe von Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2020 noch 4.593.477
EUR. (Bedingtes Kapital: 2020/I)

Das am 08.06.2017 beschlossene bedingte Kapital besteht nicht
mehr. (Bedingtes Kapital: 2017/I)
a)
11.05.2021
Neumann
6643.729.132 EURa)
Die Hauptversammlung vom
12.05.2021 hat die Herabsetzung
des Grundkapitals durch Einziehung von Aktien um 1 EUR auf
43.729.132 EUR und die Änderung
der Satzung in § 4 Abs. 1 und Abs.
2 (Grundkapital) beschlossen. Die
Herabsetzung ist durchgeführt.
a)
13.07.2021
Neumann
6721.864.566 EURa)
Die Hauptversammlung vom
12.05.2021 hat die vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals um 21.864.566 EUR auf
21.864.566 EUR und die Änderung
der Satzung in § 4 Ab. 1 und Abs. 2
(Grundkapital) beschlossen.
a)
10.08.2021
Neumann
68a)
Die am 12.05.2021 beschlossene vereinfachte Herabsetzung des
Grundkapitals ist durchgeführt..
a)
10.09.2021
Neumann
69b)
Die Zweigniederlassung Nr. 1 in
10587 Berlin ist aufgehoben.
26.723.358 EURa)
Auf Grund der durch Beschluss
der Hauptversammlung vom
30.07.2020 erteilten Ermächtigung
ist die Erhöhung des Grundkapitals
um 4.858.792 EUR auf 26.723.358
EUR durchgeführt.
Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 22.09.2021 ist die Satzung
geändert in § 4 Abs. 1 , Abs. 2 und
Abs. 4 (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals; Genehmigtes Kapital). (Genehmigtes Kapital 2020/I)

b)
Der Vorstand ist durch Beschluss
der Hauptversammlung vom
30.07.2020 ermächtigt das Grundkapital zu erhöhen. Das genehmigte
Kapital beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 11.951.359 EUR.
Die Ermächtigung endet mit Ablauf
des 29.07.2025. (Genehmigtes Kapital 2020/I)
a)
05.10.2021
Neumann
70a)
Die Hauptversammlung vom
30.09.2021 hat die Schaffung eines
weiteren bedingten Kapitals und die
Einfügung eines neuen Absatz 5 in
§ 4 (Grundkapital; Bedingtes Kapital 2021) in die Satzung beschlossen.

b)
Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.09.2021 um bis zu
1.313.046 EUR zur Ausübung bis
zum 07.06.2022 begebenen Options- oder Wadelschuldverschreibungen bedingt erhöht. (Bedingtes
Kapital 2021/I)
a)
10.12.2021
Neumann
71b)
Nicht mehr Vorstand:
10. Dr. Simons, Hans-Joachim
a)
21.03.2022
Berliner
72b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss
des Amtsgerichts Leipzig am
01.10.2022 (AZ: 405 IN 1277/22)
das Insolvenzverfahren eröffnet
worden.

Die Gesellschaft ist auf Grund der
Eröffnung des Insolvenzverfahrens
gemäß § 262 Abs. 1 Nr. 3 AktG
aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.

Durch Beschluss des Amtsgerichts
Leipzig vom 01.10.2022 ( AZ: 405
IN 1277/22) ist die Eigenverwaltung durch die Schuldnerin gemäß
§ 270 InsO angeordnet.
a)
02.11.2022
Dinter
73Nicht mehr Prokurist:

7. Dr. Kaps, Christian

Nicht mehr Prokurist:
10. Dr. Wolschner, Anna Catharina
a)
05.12.2022
Dinter
74Nicht mehr Prokurist:

9. Dr. Eberle, Andreas

Nicht mehr Prokurist:

11. Kühnert, Karen
a)
24.01.2023
Dinter
75b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts
Leipzig vom 19.01.2023 (AZ: 405
IN 1277/22) ist die Anordnung der
Eigenverwaltung durch die Schuldnerin gemäß § 272 InsO aufgehoben worden.
a)
20.03.2023
Ubl

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.