Handelsregister · HRB 754253
Chronologischer Auszug
CMS Stiftung GmbH · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) CMS Stiftung GmbH b) Stuttgart Geschäftsanschrift: Schöttlestraße 8, 70597 Stuttgart c) (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabeordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung a) der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), b) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), c) des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 9 AO), d) der Hilfe für Flüchtlinge, Vertriebene und für Opfer von Straftaten (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO), e) der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO), f) der Kriminalprävention (§ 52 Abs. 2 Nr. 20 AO), g) des bürgerschaftlichen Engagements zu Gunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO) sowie h) die selbstlose Unterstützung von in § 53 AO genannten Personen. (3) Diese Zwecke werden insbesondere dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft Mittel beschafft, z.B. durch Spenden, und diese an andere Körperschaften oder an juristische Personen des öffentlichen Rechts weiterleitet, welche diese Mittel unmittelbar für die Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke verwenden. Sollten unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften des privaten Rechts gefördert werden, so müssen diese selbst als steuerbegünstigt anerkannt sein (§ 58 Nr. 1 AO). Durch die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln soll benachteiligten Personen oder Personengruppen der Zugang zum Recht erleichtert und ihnen geholfen werden, ihre Rechte geltend zu machen. (4) Die Gesellschaft kann die Trägerschaft für eine oder mehrere unselbstständige, gemeinnützige und mildtätige Stiftungen übernehmen. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. b) Geschäftsführer: Dr. von Hammerstein, Fritz, Hamburg, *XX.XX.XXXX Geschäftsführer: Dr. Sigle, Axel, Stuttgart, *XX.XX.XXXX Geschäftsführerin: Dr. Wisskirchen, Gerlind, Bonn, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 01.09.2015. | a) 13.10.2015 Seiler | |
| 2 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Sigle, Axel, Stuttgart, *XX.XX.XXXX | a) 17.10.2019 Winddecker | ||||
| 3 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Schauer, Dirk, Weinstadt, *XX.XX.XXXX | a) 13.02.2020 Kramer | ||||
| 4 | b) Änderung der Geschäftsanschrift: Theodor-Heuss-Straße 29, 70173 Stuttgart | a) 04.10.2022 Hartl | ||||
| 5 | b) Änderung der Geschäftsanschrift: Theodor-Heuss-Straße 29, 70174 Stuttgart | a) 08.02.2023 Hartl |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.