Der Handel, die Installation und der Kundendienst für Produkte des Alleingesellschafters CMA Robotics S.p.A. mit dem Sitz in Pavia di Udine, Italien.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Marco Zanor
Pasian di Prato
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Sergio Della Mea
Tavagnacco / Italien
Einzelprokuramit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Martin Berghoff
Sundern
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 21. Mai 2003, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 29. August 2019 hat die Sitzverlegung von München (bisher: Amtsgericht München - HRB 205663) nach Drolshagen, die Änderung des Unternehmensgegenstandes und die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Geändert wurden insbesondere die Bestimmungen über den Sitz, den Unternehmensgegenstand und das Stammkapital.
Die Gesellschafterversammlung vom 10.01.2025 hat die Einfügung eines neuen § 10 (Beirat) in den Gesellschaftsvertrag, die Aufhebung des bisherigen § 14 (Vorrang der deutschen Fassung), die Neunummerierung der bisherigen §§ 10 bis 13 (nunmehr: §§ 11 bis 14) und die Änderung von § 6 (Organe), § 7 (Vertretung), § 8 (Geschäftsführung), § 9 (Gesellschafterversammlung), § 11 (Jahresabschluss; vormals § 10), § 12 (Feststellung des Jahresabschlusses und Ergebnisverwendung; vormals § 11) und § 14 (Schlussbestimmungen; vormals § 13) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.