Handelsregister · VR 14843
Chronologischer Auszug
Cluster der Kreativwirtschaft in Hessen (Cluk) · Amtsgericht Frankfurt am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Cluster der Kreativwirtschaft in Hessen (Cluk) b) Frankfurt am Main | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens 5 und höchstens 7 Mitgliedern, darunter - der 1. Vorsitzende, - der 2. Vorsitzende, - der Vorstand Finanzen, - der Vorstand PR/Marketing, - der Vorstand Recht/Politik, - der Vorstand Projektmanagement und - der Vorstand Sonderaufgaben. Die Vorstandsmitglieder vertreten mehrheitlich. Der 1. Vorsitzende sowie der 2. Vorsitzende sind berechtigt, den Verein einzeln zu vertreten. Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von über 5.000,00 EUR sind sie lediglich gemeinsam zur Vertretung berechtigt. b) 1. Vorsitzender: Weyand, Wolfgang, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Montanini, Claudio, Dreieich, *XX.XX.XXXX Vorstand: Holl, Christian, Stuttgart, *XX.XX.XXXX Vorstand: Glock, Dirk, Schöneck, *XX.XX.XXXX Vorstand: Dr. Klein, Michael, Bad Homburg v. d. Höhe, *XX.XX.XXXX Vorstand: Gültig, Niko, Bad Nauheim, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 24.05.2011. | a) 14.02.2012 Seidler b) Fall 1 Satzung Blatt 7-16 Sonderband |
| 2 | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens 7 und höchstens 9 Mitgliedern, darunter - der 1. Vorsitzende, - der 2. Vorsitzende, - der Vorstand Finanzen, - der Vorstand PR/Marketing, - der Vorstand Recht/Politik, - der Vorstand Projektmanagement, - der Vorstand Sonderaufgaben und bis zu zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Die Vorstandsmitglieder vertreten mehrheitlich. Der 1. Vorsitzende sowie der 2. Vorsitzende sind berechtigt, den Verein einzeln zu vertreten. Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von über 5.000,00 EUR sind sie lediglich gemeinsam zur Vertretung berechtigt. | a) Die Mitgliederversammlung vom 27.04.2021 hat die Änderung der Satzung in den Nummern 3 (Mitgliedschaft), 4 (Aufnahme von Mitgliedern), 6 (Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag), 8 (Mitgliederversammlung), 9 (Vorstand), 14 (Satzungsänderungen) und 15 (Auflösung des Vereins) beschlossen. | a) 13.12.2022 Kraus b) Fall 2 Satzung Blatt 31-39 Sonderband |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.