Handelsregister · VR 14843

Chronologischer Auszug

Cluster der Kreativwirtschaft in Hessen (Cluk) · Amtsgericht Frankfurt am Main

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Cluster der Kreativwirtschaft in Hessen (Cluk)

b)
Frankfurt am Main
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26
BGB besteht aus mindestens 5 und höchstens 7
Mitgliedern, darunter
- der 1. Vorsitzende,
- der 2. Vorsitzende,
- der Vorstand Finanzen,
- der Vorstand PR/Marketing,
- der Vorstand Recht/Politik,
- der Vorstand Projektmanagement und
- der Vorstand Sonderaufgaben.

Die Vorstandsmitglieder vertreten mehrheitlich.

Der 1. Vorsitzende sowie der 2. Vorsitzende sind
berechtigt, den Verein einzeln zu vertreten. Bei
Rechtsgeschäften mit einem Wert von über 5.000,00
EUR sind sie lediglich gemeinsam zur Vertretung
berechtigt.

b)
1. Vorsitzender:
Weyand, Wolfgang, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Montanini, Claudio, Dreieich, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Holl, Christian, Stuttgart, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Glock, Dirk, Schöneck, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Dr. Klein, Michael, Bad Homburg v. d. Höhe,
*XX.XX.XXXX
Vorstand:
Gültig, Niko, Bad Nauheim, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 24.05.2011.
a)
14.02.2012
Seidler

b)
Fall 1

Satzung Blatt 7-16 Sonderband
2a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26
BGB besteht aus mindestens 7 und höchstens 9
Mitgliedern, darunter
- der 1. Vorsitzende,
- der 2. Vorsitzende,
- der Vorstand Finanzen,
- der Vorstand PR/Marketing,
- der Vorstand Recht/Politik,
- der Vorstand Projektmanagement,
- der Vorstand Sonderaufgaben
und bis zu zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.

Die Vorstandsmitglieder vertreten mehrheitlich.

Der 1. Vorsitzende sowie der 2. Vorsitzende sind
berechtigt, den Verein einzeln zu vertreten. Bei
Rechtsgeschäften mit einem Wert von über 5.000,00
EUR sind sie lediglich gemeinsam zur Vertretung
berechtigt.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.04.2021 hat die Änderung der Satzung in den
Nummern 3 (Mitgliedschaft), 4 (Aufnahme von Mitgliedern), 6 (Aufnahmegebühr und
Mitgliedsbeitrag), 8 (Mitgliederversammlung), 9 (Vorstand), 14 (Satzungsänderungen) und
15 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
a)
13.12.2022
Kraus

b)
Fall 2

Satzung Blatt 31-39 Sonderband

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.