Handelsregister · VR 2497

Chronologischer Auszug

Club Gemeinschaft für Engagierte Karnevalistische Aktivitäten (Club GEKA) · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Club Gemeinschaft für Engagierte Karnevalistische Aktivitäten
(Club GEKA)

b)
Mannheini
a)
Vertretungsberechtigt sind der Präsident, der
Vizepräsident und der Schatzmeister. Der Präsident ist
einzelvertretungsberechtigt. Der Vizepräsident und
Schatzmeister vertreten gemeinsam.

b)
Präsident:
Bieselin, Walter, Mannheim, *XX.XX.XXXX
Vizepräsident:
Klein, Rüdiger, Beindersheim, *XX.XX.XXXX
Schatzmeisterin:
Haas, Rosemarie, geb. Hoffknecht, Beindersheim,
*XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 21.08.2002 zuletzt geändert am 01.12.2004
a)
29.11.2005
Gumbrich

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
29.11.2005.

Tag der ersten Eintragung:
07.10.2002

Satzung:
Sonderband 1
Blatt 5-7

Änderungsbeschluss:
Sonderband 1
Blatt 16-18
2b)
Sitz von Amts wegen aufgrund Fortführungsfehler bei der
Umschreibung auf EDV berichtigt in:
Mannheim
a)
14.03.2007
Georg
3b)
Vertretungsbefugnis geändert bei
Präsident:
Klein, Rüdiger, Beindersheim, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vizepräsidentin:
Constantine, Jennifer, Beindersheim, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Präsident:
Bieselin, Walter, Mannheim, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.01.2011 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Zweck),
§ 4 (Gemeinnützigkeit) und § 9 (Vorstand) beschlossen.
a)
14.07.2011
Hartmann

b)
Satzung:
Sonderband
Blatt 25-27
4b)
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 23.03.2015 (1 IN
1158/14) wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vereins
mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse abgewiesen.
Der Verein ist hierdurch aufgelöst.
Gemäß § 75 Abs. 1 Satz 1 BGB von Amts wegen eingetragen.
a)
16.11.2015
Walter

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.