Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens einer Person. Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es den Verein allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
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Peter Ketsch
Berlin
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.