Handelsregister · HRB 14143

Chronologischer Auszug

Climasol Service GmbH · Amtsgericht Memmingen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 06.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Climasol Service GmbH

b)
Neu-Ulm
Geschäftsanschrift:
Albrecht-Berblinger-Straße 6, 89231 Neu-
Ulm

c)
Die Anpachtung von Dachflächen sowie die
Überwachung und Kontrolle von
Solaranlagen
25.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.

b)
Geschäftsführer:
Lutz, Stefan, Neu-Ulm, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 16.09.2008, zuletzt geändert am
07.08.2009.
Die Gesellschafterversammlung vom 15.02.2010 hat die
Änderung des § 1 Absatz 2 (Sitz, bisher Ulm, Amtsgericht Ulm
HRB 724030) der Satzung beschlossen.
a)
12.03.2010
Mock

b)

Tag der ersten
Eintragung:
22.10.2008
2b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Neu-Ulm vom 26.09.2012 (Az. IN 333/12) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
02.10.2012
Veitenhansl
3b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch
Beschluss des Amtsgerichts Neu-Ulm vom 06.12.2012 (Az. IN
333/12) aufgehoben worden.
a)
02.01.2013
Veitenhansl

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.