Handelsregister · HRB 14143
Chronologischer Auszug
Climasol Service GmbH · Amtsgericht Memmingen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Climasol Service GmbH b) Neu-Ulm Geschäftsanschrift: Albrecht-Berblinger-Straße 6, 89231 Neu- Ulm c) Die Anpachtung von Dachflächen sowie die Überwachung und Kontrolle von Solaranlagen | 25.000,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. b) Geschäftsführer: Lutz, Stefan, Neu-Ulm, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 16.09.2008, zuletzt geändert am 07.08.2009. Die Gesellschafterversammlung vom 15.02.2010 hat die Änderung des § 1 Absatz 2 (Sitz, bisher Ulm, Amtsgericht Ulm HRB 724030) der Satzung beschlossen. | a) 12.03.2010 Mock b) Tag der ersten Eintragung: 22.10.2008 | |
| 2 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Neu-Ulm vom 26.09.2012 (Az. IN 333/12) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 02.10.2012 Veitenhansl | ||||
| 3 | b) Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts Neu-Ulm vom 06.12.2012 (Az. IN 333/12) aufgehoben worden. | a) 02.01.2013 Veitenhansl |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.