Handelsregister · HRB 7127

Registerinformationen

Clarity Aktiengesellschaft · Amtsgericht Bad Homburg v.d.H.

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Clarity Aktiengesellschaft
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Sitz
Bad Homburg v. d. Höhe
Geschäftsanschrift
Schaberweg 28 b, 61348 Bad Homburg v. d. Höhe

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 7127
Gericht
Amtsgericht Bad Homburg v.d.H.
Letzte Eintragung
12.02.2018
Abrufstand
06.02.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Gesellschaft entwickelt und vertreibt Kommunikations- und IT-Lösungen, zu denen das Unternehmen auch entsprechende Dienstleistungen anbietet. Die Gesellschaft darf ferner alle sonstigen mittelbaren und unmittelbaren Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Geschäftszweck der Gesellschaft zu fördern - unter anderem kauft die Gesellschaft wo nötig Hardware von anderen Herstellern zum Weiterverkauf an eigene Kunden an und erbringt sonstige Dienstleistungen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Christoph Pfeiffer

Bad Homburg v. d. Höhe

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 29.05.2000 zuletzt geändert am 11.04.2003
  • Auf Grund der durch Beschluß der Hauptversammlung vom 12.10.2001 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 69.000,00 EUR auf 239.240,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 16.03.2005 ist die Satzung in § 4 Abs.1, 2 und 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) geändert.
  • Die Hauptversammlung vom 10.06.2005 hat die Änderung des § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) durch Einfügung eines neuen Abs.4 (Genehmigtes Kapital II) beschlossen. Die Satzung ist ferner in § 13 Abs.1 (Vergütung Aufsichtsrat) geändert und in § 5 redaktionell neu gefaßt worden.
  • Die Hauptversammlung vom 17.11.2006 hat die Änderung der Satzung in § 17 Abs.1 (Jahresabschluss) beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 17.11.2006 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 1.000.000,00 EUR beschlossen. Durch Beschluß des Aufsichtsrates vom 21.12.2006 ist die Satzung in § 4 Absätze 1 und 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert worden.. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
  • Die Hauptversammlung vom 14.04.2009 hat die Änderung des § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) durch Einfügung eines neuen Abs.4 (Genehmigtes Kapital 2009) beschlossen. Der bisherige Abs.3 (Genehmigtes Kapital I) ist aufgehoben. Der bisherige Abs.4 (Genehmigtes Kapital II) ist nunmehr Abs.3.
  • Die Hauptversammlung vom 24.05.2012 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Inhaberaktien) beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 15.10.2012 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 16.05.2014 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 08.03.2016 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand) beschlossen.
  • Außerdem wurden die §§ 13 (Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder) und 14 (Die Hauptversammlung) geändert.

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Satzung Band V Blatt 12 ff Sonderband
  • Teilgewinnabführungsvertrag Band IV Blatt 68 ff Sonderband
  • Anmeldung Blatt 46 Sonderband
  • Satzung Blatt 82 ff Sonderband 5
  • Anmeldung Blatt 97, 98 Sonderband
  • Satzung Blatt 31 ff. Sonderband 6
  • Satzung Blatt 94 ff. Sonderband 6
  • Fall 20
  • Satzung Fall 18 Registerordner
  • Fall 22
  • Fall 24
  • Fall 25
  • Fall 27

Genehmigtes Kapital

  • Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10.06.2005 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 30.06.2009 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 119.600 EUR gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann ( Genehmigtes Kapital II ).
  • Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14.04.2009 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.12.2013 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 619.000,00 EUR gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2009).

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.