Handelsregister · HRB 266106

Chronologischer Auszug

CLAIM gGmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 08.10.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
CLAIM gGmbH

b)
Berlin

Geschäftsanschrift:
Friedrichstraße 206, 10969
Berlin

c)
(1) CLAIM setzt sich für die
allgemeinen Menschenrechte und ein gleichberechtigtes,
demokratisches Zusammenleben ein. Kern der Arbeit ist das
Engagement gegen antimuslimischen Rassismus (amR), Islam- und Muslimfeindlichkeit
(IMF) sowie gegen weitere Formen der Menschenfeindlichkeit und Rassismen.
(2) CLAIM arbeitet an der
Schnittstelle zu Zivilgesellschaft, Wissenschaft und
Verwaltung, schafft effektive Strukturen für fachlichen
Austausch und Kooperation
in Deutschland und in Europa
und leistet einen Transfer von
Expertise und Best Practice in
Verwaltung, Wissenschaft und
Zivilgesellschaft. Adressiert
werden sowohl Betroffene von
Diskriminierung als auch Menschen in einer privilegierten
politischen und gesellschaftlichen Position. CLAIM begleitet,
berät und stärkt Akteur*innen,
ihre Strukturen, Kompetenzen
und Organisationen hinsichtlich (Anti-)Diskriminierung sowie Diversitätsorientierung in
allen gesellschaftlichen Bereichen. CLAIM unterstützt zivilgesellschaftliche Organisationen, Projekte, und Akteur*innen, die sich für Teilhabe und
den Abbau struktureller Diskriminierung einsetzen, notwendige Kompetenzen weiter auszubauen.
(3) Durch zielgruppenspezifische Kommunikationsmaßnahmen schafft CLAIM bundesweite Sichtbarkeit für antimuslimische und rassistische
Tendenzen und deren Auswirkungen und fokussiert dabei
unterschiedliche Zielgruppen.
Durch wissenschaftliche und
praxisbezogene Impulse und
Kurzanalysen fördert CLAIM
die evidenzbasierte Forschung
zu antimuslimischem Rassismus in Deutschland und Europa. CLAIM arbeitet zudem an
einer Verbesserung der Datenlage und des Monitorings antimuslimischer Vorfälle oberhalb
und unterhalb der Strafbarkeit
durch einheitliche Standards,
Dokumentation und Sichtbarmachung der Fälle. Ein phänomenübergreifender Ansatz ist
zentraler Kern der Arbeit und
zentrales Selbstverständnis
der Gesellschaft - dazu zählen
unter anderem der Austausch
und die Zusammenarbeit mit
Institutionen und Akteur*innen,
die sich für die Belange und Interessen für von Rassismus,
Antisemitismus und struktureller Diskriminierung betroffenen
Gruppen einsetzen.
(4) Die Gesellschaft verfolgt
ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Gemeinnützige Zweck" der Abgabenordnung (AO). Zwecke der Gesellschaft im Sinne von § 52 Abs.
2 der Abgabenordnung sind:
a. die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52
Abs. 2 Nr. 1 AO),
b. die Förderung der Bildung
und Erziehung (§ 52 Abs. 2 Nr.
7 AO),
c. die Förderung der Hilfe für
politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte sowie Hilfe für
Opfer von Straftaten mit rechtem, rassistischem oder antisemitischem Hintergrund (§ 52
Abs. 2 Nr. 10 AO).
(5) Diese Zwecke werden insbesondere wie folgt verwirklicht:
a. Der Zweck unter § 2 Abs. 4
(a) wird gefördert u.a. durch
ein kontinuierliches Monitoring, wobei Daten zu rassistischen Vorfällen erhoben und
mit wissenschaftlichen Methoden ausgewertet werden. Des
Weiteren werden (projektbezogene) Studien und Analysen
initiiert. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Arbeit
ein und werden der (Fach-)Öffentlichkeit zeitnah zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus
soll die Sicherstellung des Wissenstransfers zwischen der
akademischen Forschung und
Zivilgesellschaft zum besseren
Verständnis und zur Entwicklung von praxisnahen Lösungen beitragen. Zudem wird dieser Zweck gefördert durch die
Organisation von Fachveranstaltungen und/oder die Teilnahme an wissenschaftlichen
Konferenzen sowie die Zusammenarbeit mit Forschungsinstituten.
b. Die Zwecke unter § 2 Abs.
4 (b) werden gefördert u. a.
durch die Sensibilisierung und
Aufklärung von staatlichen Institutionen, nichtstaatlichen Organisationen, zivilgesellschaftlichen Akteur*innen sowie der
breiten Öffentlichkeit über Rassismus und konkret antimuslimischen Rassismus und seine Folgen sowie das Erarbeiten von Möglichkeiten zu seiner Prävention und Bekämpfung. Dies kann beispielsweise durch Workshops, Informationsveranstaltungen oder digitale Angebote geschehen.
Hierzu zählen auch die Durchführung von Qualifizierungs-,
Austausch- und Diskussionsforen sowie Fortbildungsmaßnahmen zu Rassismus und antimuslimischem Rassismus für
Zivilgesellschaft und Verwaltung.
c. Die Zwecke unter § 2 Abs.
4 (c) werden gefördert u. a.
durch (i) die Initiierung und
Umsetzung von Projekten gegen bzw. zur Intervention und
Prävention von antimuslimischem Rassismus und Islamund Muslimfeindlichkeit sowie
weiterer Rassismen, durch (ii)
die strukturelle Unterstützung,
Vernetzung und Koordination
von zivilgesellschaftlichen Organisationen (auch zivilen Beratungsstellen) und Aktionen,
die gegen antimuslimischen
Rassismus und Rassismen
eintreten, (iii) die Bereitstellung und Verteilung von unterstützenden Informations- und
Aktionsmaterialien zum Thema (antimuslimischer) Rassismus, durch (iv) die Umsetzung
von Empowerment- und Austauschangeboten für Betroffene von Rassismus sowie (v)
Erstellung von Analysen, Konzepten, Handlungsempfehlungen und Informationsangeboten zur Erreichung und Sensibilisierung von Betroffenen von
antimuslimischem Rassismus.
25.000,00 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt,
so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft
gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer in Gemeinschaft
mit einem Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
1.
Bajinski, Jessica, *XX.XX.XXXX,
Berlin

mit der Befugnis die Gesellschaft
allein zu vertreten

Geschäftsführer:
2.
Ceyhan, Güzin, *XX.XX.XXXX, Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft
allein zu vertreten

Geschäftsführer:
3.
Hanano, Rima, *XX.XX.XXXX, Berlin

mit der Befugnis die Gesellschaft
allein zu vertreten
a)
Gesellschaft mit beschränkter
Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
10.07.2024
a)
24.07.2024
Mallison

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.