Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht mindestens aus dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Der Vorsitzende ist allein vertretungsberechtigt. Im Übrigen vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist insofern beschränkt als zu Grundstückserwerb- und veräußerung sowie bei Verpflichtungen über 12.500,00 EUR die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Marc Linden
Bingen am Rhein
Vorstand
David Wendling
Bingen am Rhein
Vorstand
Samuel Sindhu
Guldental
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 21.08.2018, geändert am 30.10.2018.
Freitext
Satzung Bl. 24 ff. d. A.
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