Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Personen: dem Vorsitzenden, einem Stellvertreter und einem Kassenführer. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte, die den Verein zu Leistungen im Einzelfall zu mehr als 5.000,-- DM verpflichten, bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vorstandes.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Henrik Epperlein
Gaildorf
Vorstand
Ruben Kehl
Gaildorf
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 04.09.1974 zuletzt geändert am 08.11.2009
Die Mitgliederversammlung vom 21.04.2024 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name), § 2 (Zweck des Vereins) und § 6 (Organe des Vereins) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 14.07.2015.
Tag der ersten Eintragung: 16.09.1974
Satzung: Sonderband Blatt 70/75
Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 155
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.