Vertretungsberechtigte (§ 26 BGB) sind der 1. Vorsitzende, der Schriftfüher und der Kassier. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 5.000,-- Euro ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Pellegrino D'avanzo
Stuttgart
Vorstand
Tino Grande
Stuttgart
Vorstand
Clelia De Fraia
Stuttgart
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 12.09.2005.
Freitext
Satzung: Sonderband 1 Blatt 3
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