Gesamtplanung, Bau- und Immobilienconsulting, Bau- und Immobilienmanagement, Projektsteuerung und Projektentwicklung sowie Beteiligung an in- und ausländischen Unternehmen. Tätigkeiten, die unter § 34 c GewO fallen, sind ausdrücklich vom Unternehmensgegenstand ausgenommen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Stefan Böttle
Bad Boll
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 11.07.2000.
Die Gesellschafterversammlung vom 03.03.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) Abs. 2 beschlossen.
Der Sitz ist von Bad Boll (Amtsgericht Ulm HRB 533232) nach Stuttgart verlegt.
Die Gesellschafterversammlung vom 26.01.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital), § 8 (Verfügung über Geschäftsanteile) und § 10 (Tod eines Gesellschafters) beschlossen.
Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 37.500,00 EUR erhöht.
Die Gesellschafterversammlung vom 16.06.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 24.07.2000
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 18.11.2021 (7 IN 1619/21) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 01.12.2021 (7 IN 1619/21) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Stuttgart, 7 IN 1619/21) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.