Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 10.07.2011.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden des Gemeinderats (Senior Warden) und dessen Stellvertreter als zweiten Vorsitzenden (Junior Warden).