Handelsregister · VR 230565
Chronologischer Auszug
Christus Zentrum - Neues Leben e.V. · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Christus Zentrum - Neues Leben e.V. b) Kirchheim unter Teck | a) Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Sie sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Für Rechtsgeschäfte über Grundvermögen und für die Bestellung oder Löschung von Hypotheken, Grundschulden und anderen dinglichen Rechten sind die Unterschriften des Vorsitzenden und des Kassenwarts oder deren Stellvertreter erforderlich. Wird ein Rechtsgeschäft mit einem Vorstandsmitglied abgeschlossen, so vertreten die Belange des Vereins ausschließlich die übrigen Mitglieder des Vereins. b) stellvertretender Vorsitzender: Knecht, Dennis, Hattenhofen, *XX.XX.XXXX 1. Vorsitzender: Reimer, Johannes, Bietigheim-Bissingen, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 08.05.2007 mit Nachtrag vom 24.08.2007 mit Änderung; zuletzt geändert am 20.11.2012. | a) 16.06.2014 Nimtz b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 16.06.2014. Tag der ersten Eintragung: 28.08.2007 Satzung: Sonderband Blatt 4, 9, 29, 33 |
| 2 | b) Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender, nun bestellt als Vorsitzender: Knecht, Dennis, Lichtenwald, *XX.XX.XXXX Bestellt als stellvertretender Vorsitzender: Blankenhorn, Mathias, Dettingen unter Teck, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender: Reimer, Johannes, Bietigheim-Bissingen, *XX.XX.XXXX | a) 02.05.2019 Drexler | ||
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart. Sie sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Für Rechtsgeschäfte über Grundvermögen und für die Bestellung oder Löschung von Hypotheken, Grundschulden und anderen dinglichen Rechten sind die Unterschriften des Vorsitzenden und des Kassenwarts oder deren Stellvertreter erforderlich. Wird ein Rechtsgeschäft mit einem Vorstandsmitglied abgeschlossen, so vertreten die Belange des Vereins ausschließlich die übrigen Mitglieder des Vereins. b) Bestellt als Kassenwart: Fopoussi, Carine, Albershausen, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 17.10.2022 hat die Änderung der Satzung in § 6 Absatz 4 (Vorstand) beschlossen. | a) 23.06.2023 Wilhelm b) Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 43 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.