Handelsregister · VR 230565

Chronologischer Auszug

Christus Zentrum - Neues Leben e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Christus Zentrum - Neues Leben e.V.

b)
Kirchheim unter Teck
a)
Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Sie sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Für
Rechtsgeschäfte über Grundvermögen und für die
Bestellung oder Löschung von Hypotheken,
Grundschulden und anderen dinglichen Rechten sind die
Unterschriften des Vorsitzenden und des Kassenwarts
oder deren Stellvertreter erforderlich. Wird ein
Rechtsgeschäft mit einem Vorstandsmitglied
abgeschlossen, so vertreten die Belange des Vereins
ausschließlich die übrigen Mitglieder des Vereins.

b)
stellvertretender Vorsitzender:
Knecht, Dennis, Hattenhofen, *XX.XX.XXXX
1. Vorsitzender:
Reimer, Johannes, Bietigheim-Bissingen, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 08.05.2007 mit Nachtrag vom 24.08.2007 mit Änderung; zuletzt geändert am
20.11.2012.
a)
16.06.2014
Nimtz

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
16.06.2014.
Tag der ersten Eintragung:
28.08.2007
Satzung:
Sonderband
Blatt 4, 9, 29, 33
2b)
Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender, nun bestellt
als
Vorsitzender:
Knecht, Dennis, Lichtenwald, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
stellvertretender Vorsitzender:
Blankenhorn, Mathias, Dettingen unter Teck,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Reimer, Johannes, Bietigheim-Bissingen, *XX.XX.XXXX
a)
02.05.2019
Drexler
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und
dem Kassenwart. Sie sind jeweils
einzelvertretungsberechtigt.
Für Rechtsgeschäfte über Grundvermögen und für die
Bestellung oder Löschung von Hypotheken,
Grundschulden und anderen dinglichen Rechten sind die
Unterschriften des Vorsitzenden und des Kassenwarts
oder deren Stellvertreter erforderlich. Wird ein
Rechtsgeschäft mit einem Vorstandsmitglied
abgeschlossen, so vertreten die Belange des Vereins
ausschließlich die übrigen Mitglieder des Vereins.

b)
Bestellt als
Kassenwart:
Fopoussi, Carine, Albershausen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.10.2022 hat die Änderung der Satzung in § 6 Absatz 4
(Vorstand) beschlossen.
a)
23.06.2023
Wilhelm

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 43

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.