Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und 2. Vorsitzende. Jeder von ihnen ist alleinvertretungsberechtigt. Der 1. und 2. Vorsitzende sind jeweils zu Rechtsgeschäften bis zum Betrag von 1000 Euro berechtigt. Bei Rechtsgeschäften bis zum Betrag von 15000 Euro entscheidet der Vorstand durch Beschluss. Rechtsgeschäfte über den Betrag von 15000 Euro bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Mitgliederversammlung. Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, Beleihung von Grundstücken, Anmietung, Vermietung oder Verpachtung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Angelika Zurell
Remchingen
Vorstand
Ingrid Grötzinger
Remchingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 04.11.2001 mit Änderung vom 03.02.2008.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.02.2015.
Tag der ersten Eintragung: 12.11.2001
Satzung: Hauptband I Pforzheim Bl. 5-5a
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