Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Bei Rechtsgeschäften über Grundvermögen und für die Bestellung oder Löschung von Hypotheken, Grundschulden und anderen dinglichen Rechten vertreten beide Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Vorstand hat die Befugnis, mit im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Frank Vansovics
Bad Gandersheim
Vorstand
Ruben Vetter
Bad Gandersheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 21.01.1989
Die Mitgliederversammlung vom 23.08.2009 hat die Einfügung des § 7 Abs. 8 (Haushalt) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 19.03.2011 hat die Neufassung der Satzung insbesondere in § 1 (Name, Sitz), § 2 (Zweck des Vereins), § 3 (Verhältnis zum Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden (BFP), § 5 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 6 (Haushalt und Finanzen), § 8 (Der Vorstand), § 9 (Die Mitgliederversammlung) und § 11 (Inkrafttreten) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 31.05.2012 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz), § 3 (Verhältnis zum Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden (BFP) Ziff.1) und § 11 (Inkrafttreten) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 04.04.1989 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 21.09.2006.
Beschluss Bl. 134 ff der Akten Satzung Bl. 136 ff der Akten
Änderungsbeschluss Blatt 154- 155 der Akten
Satzung Blatt 157- 159 ff der Akten
Beschluss Blatt 175 ff der Akten
Satzung Blatt 176 ff der Akten
Fall 9
Fall 10
Fall 11
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