Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Finanzverwalter und dem Schriftführer. Sie vertreten jeweils einzeln. Der Vorstand darf ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung Immobilien weder veräußern noch erwerben; bewegliches und unbewegliches Vereinsvermögen weder verpfänden noch zur Hypothek stellen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Beate Kern
Achern
Vorstand
Holger Reinhardt
Achern
Vorstand
Boris Kern
Achern
Vorstand
Rosemarie Kern
Achern
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 14.02.2005 in Neufassung vom 17.03.2011 mit Änderung vom 11.04.2014.
Die Mitgliederversammlung vom 25.02.2024 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Der Vereinsvorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 14.09.2024 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Ziel und Zweck des Vereins) und § 4 (Beiträge) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 17.10.2014.
Tag der ersten Eintragung: 02.06.2005
Satzung: Sonderband 1 Blatt 24 ff.
Satzung: Sonderband 1 Blatt 46-50
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.