Der erste oder zweite Vorsitzende vertreten jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied den Verein. Beim Erwerb und der Veräußerung von Grundstücken, Wohnungseigentum und grundstücksgleichen Rechten, bei der Bestellung und Aufgabe dinglicherBelastungen, bei der Aufnahme von Darlehen über 5.000,00 EUR, der Eingehung von Wechselverbindlichkeiten, der Übernahme von Bürgschaften, dem Abschluß von Gesellschaftsverträgen sowie bei der Anstellung und Kündigung von Angestellten des Vereins bedarf es eines vorherigen Beschlusses des Vorstandes. Dieser ist beschlußfähig bei Anwesenheit des ersten oder zweiten Vorsitzenden und mindestens der Hälfte der Vorstandsmitglieder und faßt seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Olaf Kalsperger
Raubling
Vorstand
Josef Jackl
Raubling
Vorstand
Alfred Repšys
Raubling
Vorstand
Florian Babel
Raubling
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 25.06.1973 zuletzt geändert am 26.04.2001
Die Mitgliederversammlung vom 19.04.2010 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck und Mittelverwendung), 6 (Vorstand) und 11 (Auflösung) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 01.08.1973. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 6 So. Tag der ersten Eintragung: 01.08.1973
Protokoll Bl. 7 SB.
Zuständigkeit geändert zum 1.1.2006 vom Amtsgericht Rosenheim zum Amtsgericht Traunstein.
SBbl. 8, HBBl. 50
SBBl. 9, HBBl. 54
SBBl. 10, HBBl. 55
SBBl. 11, HBBl. 56
SBBl. 12, HBBl. 58
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Mitgliederversammlung hat am 21.07.2005 den Vorstand geändert.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.