Handelsregister · HRB 30700

Chronologischer Auszug

Christliches Hospiz Bergisches Land gGmbH · Amtsgericht Wuppertal

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Christliches Hospiz Bergisches Land
gGmbH

b)
Remscheid
Geschäftsanschrift:
Blumenstraße 9, 42853 Remscheid

c)
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige
und kirchliche Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung (AO).

2. Die Gesellschaft verfolgt unter anderem
den Zweck dazu beizutragen, dass
Menschen in Würde sterben können. Dies
geschieht insbesondere durch die
nachfolgend beschriebenen Tätigkeiten und
unter Zugrundelegung der von den beiden
christlichen Kirchen in Deutschland in ihren
gemeinsamen Erklärungen "Gott ist ein
Freund des Lebens" (2000) und
"Sterbebegleitung statt aktiver Sterbehilfe"
(2011) verankerten Grundsätzen.

Dementsprechend hat die Gesellschaft die
folgenden kirchlichen Anforderungen
anzuwenden:
a) Die gemeinsamen Texte Nr. 17 des
Sekretariats der Deutschen
Bischofskonferenz und des Kirchenamtes
der evangelischen Kirche in Deutschland
zur Sterbebegleitung statt aktiver
Sterbehilfe - Sammlung kirchlicher Texte 2.
erweiterte Auflage Mai 2011, in der jeweils
geltenden Fassung (Überarbeitung 2020
angekündigt);
b) Die Grundaussagen zur Hospizarbeit
"Ich lebe, und auch Ihr werdet leben"
(Johannes 14, 19) des Deutschen
Caritasverbandes e.V. und des Malteser
Hilfsdienstes e.V./ Malteser in neue Caritas,
Heft 11/2000, S. 21-24 in der jeweils
geltenden Fassung;
c) Die gemeinsamen Texte Nr. 20
Grundlagen und Arbeitshilfen zur
christlichen Patientenvorsorge,
herausgegeben vom Kirchenamt der
evangelischen Kirche in Deutschland und
dem Sekretariat der Deutschen
Bischofskonferenz, Stand Juli 2018 in der
jeweils geltenden Fassung. Diesen
Grundaussagen zur kirchlichen
Hospizarbeit sind alle Organe und
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Gesellschaft verpflichtet.

3. Die Gesellschaft errichtet und unterhält
ein stationäres Hospiz und dient der
Aufnahme schwerstkranker Menschen, bei
denen eine häusliche Pflege nicht möglich
ist oder weil die Angehörigen durch die
Schwere der Erkrankung mit einer Pflege
seelisch und körperlich überfordert sind.

4. Das stationäre Hospiz bietet Menschen
im fortgeschrittenen Stadium einer
lebensbegrenzenden Krankheit
ganzheitliche Hilfe an. Bei einer solchen
Krankheit muss eine palliativ-medizinische
Behandlung notwendig und von der
Patientin, dem Patienten erwünscht sein.
Das Stadium der Krankheit muss eine
begrenzte Lebenserwartung von Wochen
oder wenigen Monaten erwarten lassen.
Eine Krankenhausbehandlung darf nicht
erforderlich sein.
5. Im stationären Bereich sorgt die
Gesellschaft für die Erfüllung folgender
Aufgaben:
a. Unterstützung bei der Überleitung einer
Patientin, eines Patienten vom
Krankenhaus oder von der Wohnung in das
stationäre Hospiz
b. ganzheitliche Grund- und
Behandlungspflege auf
palliativpflegerischer Basis und das
Angebot einer individuell ausgerichteten
Schmerztherapie
c. Angebot zu persönlichen und
seelsorgerischen Gesprächen (z. B. über
das Leben, Kraftquellen, Sterben und Tod)
d. enge Zusammenarbeit mit
Organisationen, Initiativen und den
zuständigen Haus- und Fachärzten
e. enge Zusammenarbeit zwischen den
verschiedenen Berufsgruppen, die in die
Begleitung der kranken Menschen und ihrer
Angehörigen eingebunden sind
f. individuelle Beratung und Begleitung der
Angehörigen
g. Stärkung in der Zeit der Trauer, (z. B.
durch Trauerberatung, Trauergruppe) die
Idee der Hospizbewegung leben und
weitergeben
h. Zusammenarbeit und Kooperation mit
einem ambulanten Palliativnetzwerk

6. Zur Erreichung ihrer Ziele kann die
Gesellschaft weitere Angebote entwickeln
(z.B. Kurzzeitpflege).

7. Die Gesellschaft gewährt ganzheitliche
Hilfe und betätigt sich in praktischer
Ausübung christlicher Nächstenliebe. Die
Angebote und Leistungen der Gesellschaft
stehen allen Hilfebedürftigen ohne
Rücksicht auf Alter, Geschlecht,
Nationalität, Herkunft oder Glauben offen.
30.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Siebel, Hans Peter, Wermelskirchen,
*XX.XX.XXXX
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 30.01.2020
a)
24.04.2020
Korf
2b)
Nach Änderung der besonderen
Vertretungsbefugnis nunmehr
Geschäftsführer:
Siebel, Hans Peter, Wermelskirchen,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Bestellt als
Geschäftsführer:
Dräger, Corinna, Bochum, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
02.05.2022
Schweda
3b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Dräger, Corinna, Bochum, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Siebel, Hans Peter, Wermelskirchen,
*XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführer:
Thomas, Sandra, Schalksmühle, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.
a)
19.05.2023
Seifert

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.