Christlicher Verein Junger Menschen Nürnberg, eingetragener Verein (CVJM Nürnberg e.V.)
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Nürnberg
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 379
Gericht
Amtsgericht Nürnberg
Letzte Eintragung
06.08.2024
Abrufstand
18.09.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Oliver Mally
Nürnberg
Vorstand
Tanja Pfeiffer
Nürnberg
Vorstand
Björn Ohlsen
Nürnberg
Vorstand
Barbara Bernecker
Emskirchen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 12.07.1899 zuletzt geändert am 24.04.2001
Die Mitgliederversammlung vom 27.05.2009 hat die Änderung der § 9 (Der Ausschuss) und § 10 (Der Erweiterte Vorstand) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 23.10.2012 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde insbesondere geändert: § 1 (Name und Sitz des Vereins).
Die Mitgliederversammlung vom 05.07.2022 mit Nachtrag vom 02.07.2024 hat die Änderung der §§ 1 (Name und Sitz des Vereins), 2 (bisher: Grundlage und Zweck des Vereins; nun: Grundlage des Vereins), 3 (bisher: Selbstlosigkeit, Gemeinnützigkeit; nun: Zweck und Gemeinnützigkeit), 4 (bisher: Mitgliedschaft; nun: Aufgaben und Tätigkeiten), 5 (bisher: Eingeschriebene Mitglieder; nun: Mitgliedschaft), 6 (bisher: Stimmberechtigte Mitglieder; nun: Eingeschriebene Mitglieder), 7 (bisher: Organe des Vereins; nun: Stimmberechtigte Mitglieder), 8 (bisher: Mitgliederversammlung; nun: Organe des Vereins), 9 (bisher: Vorstand; nun: Mitgliederversammlung), 10 (bisher: Geschäftsführender Vorstand; nun: Vorstand), 11 (bisher: Ausschüsse; nun: Geschäftsführender Vorstand), 12 (bisher: Abstimmungen und Wahlen; nun: Ausschüsse), 13 (bisher: Änderung der Satzung; nun: Abstimmungen und Wahlen), 14 (bisher: Protokollierung, Archivierung; nun: Änderung der Satzung), 15 (bisher: Auflösung; nun: Protokollierung, Archivierung), 16 (bisher: Inkrafttreten, Überleitung; nun: Auflösung) der Satzung beschlossen; § 17 (Inkraftreten) wurde neu eingefügt.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Leitenden Sekretär.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.