Handelsregister · VR 210005

Chronologischer Auszug

Christlicher Verein Junger Menschen eingetragener Verein, Esslingen (CVJM Esslingen) · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Christlicher Verein Junger Menschen eingetragener Verein,
Esslingen (CVJM Esslingen)

b)
Esslingen am Neckar
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende
und bis zu zwei stellvertretende Vorsitzende. Sie
vertreten den Verein jeweils allein.

b)
1. Vorsitzender:
Bunz, Christof, Esslingen, *XX.XX.XXXX
stellvertretender Vorsitzender:
Eger, Johannes, Esslingen, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 25.04.1900 zuletzt geändert am 20.06.2001
a)
30.07.2014
Jastrzebski

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
30.07.2014.
Tag der ersten Eintragung:
23.05.1900
Satzung:
Sonderband
Blatt 203
2b)
Bestellt als
Vorsitzender:
Seiffer, Tillmann, Esslingen am Neckar, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
stellvertretende Vorsitzende:
Weller, Dorothee, Esslingen am Neckar, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Bunz, Christof, Esslingen, *XX.XX.XXXX
a)
23.10.2018
Reusch
3b)
Bestellt als
stellvertretender Vorsitzender:
Dal Piva, Daniel, Esslingen am Neckar, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Eger, Johannes, Esslingen, *XX.XX.XXXX
a)
16.11.2021
Reusch
4a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende
und die stellvertretenden Vorsitzenden.
Sie vertreten den Verein jeweils einzeln.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.06.2022 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
15.03.2023
Reusch

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 225

§ 16 d.S. nun: Die Vorsitzenden
werden durch die anderen
Vorstandsmitgl. gewählt.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.