Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Geschäftsführer, dem Kassierer und dem Schriftführer. Jeweils ein Vorsitzender vertritt den Verein gemeinschaftlich mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Der Geschäftsführer vertritt den Verein einzeln. Sofern die Mitgliederversammlung diese Befugnis nicht mit einfacher Mehrheit widerrufen hat, ist jedes Vorstandsmitglied befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. .
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Eduard Butt
Paderborn
Vorstand
Jan Heinrichs
Schlangen
Vorstand
Viktor Kowylin
Bad Lippspringe
Vorstand
Arthur Binfet
Lichtenau
Vorstand
Wilhelm Gerzen
Paderborn
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 15.03.2016.
Die Mitgliederversammlung vom 29.09.2016 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Mitgliederversammlung) und in § 14 (Verfügung über das Vermögen bei Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 16.05.2017 hat die Prämbel der Satzung geändert und neugefasst sowie die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 10.12.2020 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) sowie § 8 (Der Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 01.06.2023 hat die Ergänzung der Satzung um ein Deckblatt sowie die Änderung des § 8 der Satzung durch Ergänzung § 8 Absatz 9 (Der Vorstand) beschlossen.
Freitext
Satzung Blatt 7 ff. des Sonderbandes
Satzung Blatt 20 ff. des Sonderbandes
Satzung Blatt 36 ff. des Sonderbandes
Satzung Blatt 76 ff. des Sonderbandes
Satzung Blatt 93 ff. des Sonderbandes
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.