Handelsregister · HRB 204535
Chronologischer Auszug
Christliche Media gGmbH · Amtsgericht Tostedt
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Cornhouse gGmbH b) Tostedt Geschäftsanschrift: Poststraße 13, 21255 Tostedt c) 1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Zweck der Gesellschaft ist außerdem nach § 58 Abs. 1 AO die Mittelbeschaffung und Weiterleitung der Mittel im Inland an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder an Körperschaften des öffentlichen Rechts, und im Ausland an nachgewiesen steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaften zur Verwirklichung der oben genannten Zwecke. Die Gesellschaft verwirklicht diese Tätigkeiten im In- und Ausland. 2) Zwecke der Gesellschaft sind a) Förderung der Religion, Kultur und der Volksbildung durch Verbreitung christlicher Werte und Inhalte insbesondere durch Television, elektronische und Printmedien. b) Hungerhilfe und Katastrophenhilfe. c) die Mittelbeschaffung und Weiterleitung der Mittel an andere steuerbegünstigte Körperschaften, die mildtätige oder religiöse Zwecke sowie andere gemeinnützige Zwecke verfolgen, wie Kultur und Völkerverständigung, Wohlfahrtswesen, Jugend- und Altenhilfe, Volks- und Berufsbildung, soziale, diakonische und humanitäre Hilfe für Menschen in Not auf der gesamten Welt. 3) Diese Zwecke sollen insbesondere verwirklicht werden durch: a) Verbreitung christlicher Werte und Ethik durch elektronische Medien und Printmedien. Produktion bzw. Beschaffung und Ausstrahlung christlicher Radio- und Fernsehprogramme. Besorgung von Sendezeiten bzw. Drittsendezeiten auf öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehsendern sowie Radiostationen im In- und Ausland und Nutzung dieser Zeiten zur Ausstrahlung christlicher Programme oder Überlassung der Sendezeiten an Kirchen, andere Religionsgemeinschaften des öfffentlichen Rechtes, Gemeinden und andere gemeinnütze Einrichtungen bzw. mit diesen verbundene Organisationen. Unterstützung anderer christlicher Radiound TV-Produzenten und TV-Sender im Inund Ausland durch Beratung, gegenseitigen Informationsaustausch, Mit- und Zusammenarbeit und Organisation von gemeinschaftlichen Projekten. Durchführung kirchlicher und sozialer Bildungsprogramme sowie besonderer Projekte und Veranstaltungen. Durchführung von Seminaren und Schulungen für alle vorgenannten Zwecke. b) Hungerhilfe und Katastrophenhilfe z. B. in Form der Organisation und Durchführung von Hilfsmaßnahmen vor Ort bzw. in Zusammenarbeit mit Hilfspersonen in den betroffenen Gebieten. c) Unterstützung anderer steuergebünstigter Körperschaften sowie die Weiterleitung von eingeworbenen Mitteln an diese erfolgt in Form der zur Verfügungsstellung von geldlichen Zuwendungen und Sachmitteln zur ausschließlichen und unmittelbaren Verwendung zu den vorgenannten Zwecken. 4) Die Gesellschaft kann sich auch Hilfspersonen bedienen, deren Wirken auf die Zwecke der Gesellschaft ausgerichtet ist. 5) Die Gesellschaft kann sich an gleichartigen Unternehmen beteiligen, die in ihrer Zielsetzung geeignet sind, diesen Gesellschaftszweck zu unterstützen und zu fördern, sofern ausreichend freie Rücklagen verfügbar sind. Die Gesellschaft kann unselbständige Zweigniederlassungen errichten. 6) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Den Geschäftsführern kann jeweils die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. b) Geschäftsführer: Hettinger, Thomas, Heilbronn, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Kleinknecht, Hugo, Tostedt, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Kleinknecht, Gudrun, Tostedt, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 03.12.1999 Die Gesellschafterversammlung vom 17.02.2014 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Sitzverlegung von Hamburg (bisher Amtsgericht Hamburg HRB 75097) nach Tostedt sowie die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. | a) 16.06.2014 Wesenburg |
| 2 | c) 1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Zweck der Gesellschaft ist außerdem nach § 58 Abs. 1 AO die Mittelbeschaffung und Weiterleitung der Mittel im Inland an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder an Körperschaften des öffentlichen Rechts, und im Ausland an nachgewiesen steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaften zur Verwirklichung der oben genannten Zwecke. Die Gesellschaft verwirklicht diese Tätigkeiten im In- und Ausland. 2) Zwecke der Gesellschaft sind a) die Förderung der Religion, b) die Förderung der Jugendhilfe, c) die Förderung der Altenhilfe, d) die Förderung der Volks- und Berufsbildung, e) die Förderung des Wohlfahrtswesens, f) die Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, g) die Förderung des Katastrophenschutzes und die Unterstützung von hilfbedürftigen Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung. 3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung von MItteln für die Förderung dieser Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Daneben kann die Gesellschaft ihren Förderzweck auch unmittelbar selbst verwirklichen durch: a) Verbreitung christlicher Werte und Ethik über elektronische Medien udn Printmedien, insbesondere durch - Produktion bzw. Beschaffung und Ausstrahlung christlicher Radio- und Fernsehprogramme, - Beschaffung von Sendezeiten bzw. Drittsendezeiten auf öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehsendern sowie Radiostationen im In- und Ausland sowie Nutzung dieser Zeiten zur Ausstrahlung christlicher Programme oder Überlassung der Sendezeiten an Kirchen, andere Religionsgemeinschaften des öfffentlichen Rechtes, Gemeinden und andere gemeinnütze Einrichtungen bzw. mit diesen verbundene Organisationen, - Unterstützung anderer christlicher Radiound TV-Produzenten und TV-Sender im Inund Ausland durch Beratung, gegenseitigen Informationsaustausch, Mit- und Zusammenarbeit und Organisation von gemeinschaftlichen Projekten, - Durchführung kirchlicher und sozialer Bildungsprogramme sowie besonderer Projekte und Veranstaltungen, - Durchführung von Seminaren und Schulungen für alle vorgenannten Zwecke. b) Hungerhilfe und Katastrophenhilfe, insbesondere in Form der Organisation und Durchführung von Hilfsmaßnahmen vor Ort bzw. in Zusammenarbeit mit Hilfspersonen in den betroffenen Gebieten. 4) Die Gesellschaft kann sich auch Hilfspersonen bedienen, deren Wirken auf die Zwecke der Gesellschaft ausgerichtet ist. 5) Die Gesellschaft kann sich an gleichartigen Unternehmen beteiligen, die in ihrer Zielsetzung geeignet sind, diesen Gesellschaftszweck zu unterstützen und zu fördern, sofern ausreichend freie Rücklagen verfügbar sind. Die Gesellschaft kann unselbständige Zweigniederlassungen errichten. 6) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 09.08.2017 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr u.a. die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. | a) 11.09.2017 Wesenburg | |||
| 3 | b) Geschäftsanschrift: Gartenstraße 8, 21255 Tostedt | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Hettinger, Thomas, Heilbronn, *XX.XX.XXXX | a) 08.07.2019 Ritter | |||
| 4 | a) Christliche Media gGmbH | a) Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma, Sitz), 3 (Stammkapital), 13 (Kündigung) und § 18 (Auflösung) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. | a) 18.09.2019 Ritter |
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