Handelsregister · VR 1247

Chronologischer Auszug

Christliche Hilfe e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Christliche Hilfe e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Jedoch ist bei Kreditaufnahme eine gemeinschaftliche
Vertretung erforderlich, es sei denn, dass es sich lediglich um eine vorzeitige Rückzahlung von Spareinlagen des
Vereins handelt oder dass lediglich Scheckverbindlichkeiten aus Guthaben des Vereins eingegangen werden.

b)
Vorsitzender:

1.
Profft, Wolfgang, Berlin

Stellvertretender Vorsitzender:

2.
Lauter, Helmut, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am 18.11.1924, zuletzt
geändert und neu gefasst am 07.03.1995, zuletzt
geändert am 20.08.1996.
a)
17.10.2006
Wirth
b)
Satzung Bl.
146-153
Beschluss Bl.
144, 171

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Nicht mehr Vorsitzender:
1. Profft, Wolfgang
Vorsitzender:
3.
Brosi, Eberhard, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
28.11.2007
Loest
3b)
Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender:
2. Lauter, Helmut

zweite Vorsitzende:
4.
Endler, Doris, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 02.02.2016 hat
die Änderung der Satzung in § 2 (Vereinszweck)
und § 12 (Liquidation und Anfallberechtigung) beschlossen.
a)
12.07.2016
Hanney
b)
Beschluss
Bl. 188-191
(197-199)
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.10.2016 hat
die Änderung der Satzung in § 2 (Vereinszweck)
und § 12 (Liquidation) beschlossen.
a)
27.03.2017
Hanney
b)
Beschluss
Bl.205,206
(Bl.21-214)

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.