Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und zwei Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Benedikt Goebel
Berlin
274
Jörg Kuhn
Berlin
274
Marco Scharf
München
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.