Die Übernahme und Fortführung des Makler- und Bauträgergeschäftes de bisherigen Firma Christian C. Meyer in Bremen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden (§ 181 BGB).
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
086
Reginald Meyer
Bremen
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen 086
Axel Meyer
Bremen
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten 285
Jens-Uwe Döhling
Bremen
Einzelprokura 285
Frank Wigger
Bremen
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
022
Die Gesellschaft ist entstanden durch Übertragung von Teilen des Vermögens als Gesamtheit aus dem Vermögen (Ausgliederung) des Einzelunternehmens Christian C. Meyer, Bremen (AG Bremen HRA 15049) auf Grund des Spaltungsplans vom 17.07.1996. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.