Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der leitende Pastor und ein bis zwei weitere geschäftsführende Vorstandsmitglieder. Jedes der Vorstandsmitglieder ist alleinvertretungsberechtigt.
Satzung Blatt 9-15 der Akten, Beschl. Bl. 25-28 d.A.
Tag der ersten Eintragung: 31.03.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 791 Amtsgericht Vechta getreten. Freigegeben am 02.11.2005.
Beschluss Blatt 37 - 39 der Akten; Satzung Bl. 52 - 58 der Akten.
Beschluss Blatt 74 - 75 der Akten; Satzung Bl. 66 - 72 der Akten.
Satzung Bl. 94 -97 Rs. d.A.
Satzung
Satzung vom 13.06.1999 zuletzt geändert am 09.01.2000
Die Mitgliederversammlung vom 30.11.2009 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Der leitende Pastor) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 22.11.2012 hat die Änderung der Satzung in §§ 5 (Gemeinnützigkeit, Haushalt und Vermögensregelung), 12 (Der leitende Pastor) und 15 (Vereinsvermögem bei Auflösung des Vereins) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Mitgliederversammlung vom 04.11.2022 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Rechtsfähigkeit und Sitz), § 2 (Beschreibung des Vereins), § 3 (Definitionen), § 4 (Ziele und Aufgaben des Vereins), § 6 (Mitgliedschaft im "FSQ-D"), § 7 (Beendigung der Mitgliedschaft im "FSQ-D), § 8 (Mitgliedschaft in der Ortsgemeinde), § 11 (Die Gemeindeversammlung), § 12 (Der leitende Pastor), § 14 (Der Finanrat) und § 15 (Vereinsvermögen bei Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.