Handelsregister · VR 110525

Registerinformationen

Christengemeinde Vechta e.V. · Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Christengemeinde Vechta e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Vechta

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 110525
Gericht
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)
Letzte Eintragung
06.04.2023
Abrufstand
17.01.2026
Quelle
Handelsregister

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Constantin Brendel

Vechta

Vorstand

Andrea van Hoven

Vechta

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der leitende Pastor und ein bis zwei weitere geschäftsführende Vorstandsmitglieder. Jedes der Vorstandsmitglieder ist alleinvertretungsberechtigt.
  • Satzung Blatt 9-15 der Akten, Beschl. Bl. 25-28 d.A.
  • Tag der ersten Eintragung: 31.03.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 791 Amtsgericht Vechta getreten. Freigegeben am 02.11.2005.
  • Beschluss Blatt 37 - 39 der Akten; Satzung Bl. 52 - 58 der Akten.
  • Beschluss Blatt 74 - 75 der Akten; Satzung Bl. 66 - 72 der Akten.
  • Satzung Bl. 94 -97 Rs. d.A.

Satzung

  • Satzung vom 13.06.1999 zuletzt geändert am 09.01.2000
  • Die Mitgliederversammlung vom 30.11.2009 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Der leitende Pastor) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 22.11.2012 hat die Änderung der Satzung in §§ 5 (Gemeinnützigkeit, Haushalt und Vermögensregelung), 12 (Der leitende Pastor) und 15 (Vereinsvermögem bei Auflösung des Vereins) beschlossen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Mitgliederversammlung vom 04.11.2022 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Rechtsfähigkeit und Sitz), § 2 (Beschreibung des Vereins), § 3 (Definitionen), § 4 (Ziele und Aufgaben des Vereins), § 6 (Mitgliedschaft im "FSQ-D"), § 7 (Beendigung der Mitgliedschaft im "FSQ-D), § 8 (Mitgliedschaft in der Ortsgemeinde), § 11 (Die Gemeindeversammlung), § 12 (Der leitende Pastor), § 14 (Der Finanrat) und § 15 (Vereinsvermögen bei Auflösung des Vereins) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.