Handelsregister · VR 1581
Chronologischer Auszug
Christengemeinde Trier e.V. · Amtsgericht Wittlich
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Christengemeinde Trier e.V. b) Trier | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Für Rechtsgeschäfte über Grundvermögen und für die Bestellung oder Löschung von Hypotheken, Grundschulden und anderen dinglichen Rechten sind die Unterschriften des Vorsitzenden und eines stelvertretenden Vorsitzenden erforderlich. b) stellvertretender Vorsitzender (Schriftführer): Martin, Werner, Trier Vorsitzender: Munroe, David, Pastor, Trier stellvertretender Vorsitzender: Wessel, Detlef, Architekt, Trier Kassenwart und stellvertretender Schriftführer: Lamberti, Maria Helene, Bürokaufmann, Trier | a) eingetragener Verein Satzung vom 17.12.1976 zuletzt geändert am 10.04.1988 | a) 07.06.2006 Kittel b) Satzung Blatt 73-79 der Akten Tag der ersten Eintragung: 10.03.1977 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes des Amtsgerichts Trier getreten. Freigegeben am 07.06.2006. |
| 2 | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht ist dahingehend eingeschränkt, dass Rechtsgeschäfte mit einer Verpflichtung von mehr als 5.000,00 € oder Dauerschuldverhältnisse mit jährlichen Verpflichtungen von mehr als 10.000,00 € nur dann abgeschlossen werden können, wenn alle Vorstandsmitglieder dem schriftlich zustimmen. Für Rechtsgeschäfte mit einer Verpflichgung von mehr als 10.000,00 € oder Dauerschuldverhältnisse mit jährlichen Verpflichtungen von mehr als 20.000,00 € ist die Mitgliederversammlung zustimmungspflichtig. N34: Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. b) Nach Änderung der Satzung, nicht mehr vertretungsberechtigt Kassenwart und stellvertretender Schriftführer: Lamberti, Maria Helene, Bürokaufmann, Trier | a) Die Mitgliederversammlung vom 11.02.2012 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 04.05.2012 Fritzen b) Satzung Blatt 120-123 der Akten | |
| 3 | b) Nicht mehr Vorsitzender: Munroe, David, Pastor, Trier Gewählt als Vorsitzender: Lindner, Joachim, Trier, *XX.XX.XXXX Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender (Schriftführer): Martin, Werner, Trier, *XX.XX.XXXX Gewählt als stellvertretender Vorsitzender: Becker, Uwe, Oberbillig, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 23.11.2013 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 18.09.2014 Fritzen b) Satzung Blatt 136-141 der Akten | |
| 4 | b) Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: Wessel, Detlef, Architekt, Trier | a) Die Mitgliederversammlung vom 20.11.2015 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 19.01.2016 Fritzen b) Satzung Blatt 164-170 der Akten | |
| 5 | b) Nicht mehr Vorsitzender: Lindner, Joachim, Trier, *XX.XX.XXXX Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: Becker, Uwe, Oberbillig, *XX.XX.XXXX Gewählt als Vorsitzender: Herrig, Werner, Morscheid, *XX.XX.XXXX Gewählt als stellvertretender Vorsitzender: Anders, Hans-Georg Wilhelm, Niederweis, *XX.XX.XXXX | a) 20.04.2016 Fritzen | ||
| 6 | b) Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: Anders, Hans-Georg Wilhelm, Niederweis, *XX.XX.XXXX Bestellt als Stellvertretende Vorsitzende: Tine, Martina Emilie, Fell, *XX.XX.XXXX | a) 05.10.2018 Rauen | ||
| 7 | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht ist dahingehend eingeschränkt, dass Rechtsgeschäfte mit einer Verpflichtung von mehr als 5.000,00 € oder Dauerschuldverhältnisse mit jährlichen Verpflichtungen von mehr als 10.000,00 € nur dann abgeschlossen werden können, wenn alle Vorstandsmitglieder dem zugestimmt haben. Für Rechtsgeschäfte mit einer Verpflichgung von mehr als 10.000,00 € oder Dauerschuldverhältnisse mit jährlichen Verpflichtungen von mehr als 10.000,00 € oder Dauerschuldverhältnisse mit jährlicher Verpflichtung von mehr als 20.000 € ist die Mitgliederversammlung zustimmungspflichtig. | a) Die Mitgliederversammlung vom 09.11.2019 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins), § 3 (Gemeinnützigkeit), § 4 (Mitgliedschaft), § 6 (Organe des Vereins), § 7 (Mitgliederversammlung), § 8 (Vorstand des Vereins), § 9 (Angestellte Mitarbeiter / Ehrenamtspauschale), § 10 (Rechnungsprüfer) sowie § 11 (Auflösung des Vereins) und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. | a) 21.04.2020 Eiserloh b) Satzung Blatt 213-218 der Akten |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.