Handelsregister · VR 1581

Chronologischer Auszug

Christengemeinde Trier e.V. · Amtsgericht Wittlich

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Christengemeinde Trier e.V.

b)
Trier
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Für
Rechtsgeschäfte über Grundvermögen und für die
Bestellung oder Löschung von Hypotheken,
Grundschulden und anderen dinglichen Rechten sind die
Unterschriften des Vorsitzenden und eines
stelvertretenden Vorsitzenden erforderlich.

b)
stellvertretender Vorsitzender (Schriftführer):
Martin, Werner, Trier
Vorsitzender:
Munroe, David, Pastor, Trier
stellvertretender Vorsitzender:
Wessel, Detlef, Architekt, Trier
Kassenwart und stellvertretender Schriftführer:
Lamberti, Maria Helene, Bürokaufmann, Trier
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 17.12.1976 zuletzt geändert am 10.04.1988
a)
07.06.2006
Kittel

b)
Satzung Blatt 73-79 der Akten

Tag der ersten Eintragung:
10.03.1977
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und an die Stelle des bisherigen
Registerblattes des Amtsgerichts
Trier getreten. Freigegeben am
07.06.2006.
2a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die
Vertretungsmacht ist dahingehend eingeschränkt, dass
Rechtsgeschäfte mit einer Verpflichtung von mehr als
5.000,00 € oder Dauerschuldverhältnisse mit jährlichen
Verpflichtungen von mehr als 10.000,00 € nur dann
abgeschlossen werden können, wenn alle
Vorstandsmitglieder dem schriftlich zustimmen. Für
Rechtsgeschäfte mit einer Verpflichgung von mehr als
10.000,00 € oder Dauerschuldverhältnisse mit jährlichen
Verpflichtungen von mehr als 20.000,00 € ist die
Mitgliederversammlung zustimmungspflichtig. N34:
Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des
Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

b)
Nach Änderung der Satzung, nicht mehr
vertretungsberechtigt
Kassenwart und stellvertretender Schriftführer:
Lamberti, Maria Helene, Bürokaufmann, Trier
a)
Die Mitgliederversammlung vom 11.02.2012 hat die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
04.05.2012
Fritzen

b)
Satzung Blatt 120-123 der Akten
3b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Munroe, David, Pastor, Trier
Gewählt als
Vorsitzender:
Lindner, Joachim, Trier, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender (Schriftführer):
Martin, Werner, Trier, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
stellvertretender Vorsitzender:
Becker, Uwe, Oberbillig, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.11.2013 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
18.09.2014
Fritzen
b)
Satzung Blatt 136-141 der Akten
4b)
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Wessel, Detlef, Architekt, Trier
a)
Die Mitgliederversammlung vom 20.11.2015 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
19.01.2016
Fritzen

b)
Satzung Blatt 164-170 der Akten
5b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Lindner, Joachim, Trier, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Becker, Uwe, Oberbillig, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Vorsitzender:
Herrig, Werner, Morscheid, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
stellvertretender Vorsitzender:
Anders, Hans-Georg Wilhelm, Niederweis, *XX.XX.XXXX
a)
20.04.2016
Fritzen
6b)
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Anders, Hans-Georg Wilhelm, Niederweis, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Stellvertretende Vorsitzende:
Tine, Martina Emilie, Fell, *XX.XX.XXXX
a)
05.10.2018
Rauen
7a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Die Vertretungsmacht ist dahingehend eingeschränkt,
dass Rechtsgeschäfte mit einer Verpflichtung von mehr
als 5.000,00 € oder Dauerschuldverhältnisse mit
jährlichen Verpflichtungen von mehr als 10.000,00 € nur
dann abgeschlossen werden können, wenn alle
Vorstandsmitglieder dem zugestimmt haben. Für
Rechtsgeschäfte mit einer Verpflichgung von mehr als
10.000,00 € oder Dauerschuldverhältnisse mit jährlichen
Verpflichtungen von mehr als 10.000,00 € oder
Dauerschuldverhältnisse mit jährlicher Verpflichtung von
mehr als 20.000 € ist die Mitgliederversammlung
zustimmungspflichtig.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 09.11.2019 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck
des Vereins), § 3 (Gemeinnützigkeit), § 4 (Mitgliedschaft), § 6 (Organe des Vereins), § 7
(Mitgliederversammlung), § 8 (Vorstand des Vereins), § 9 (Angestellte Mitarbeiter /
Ehrenamtspauschale), § 10 (Rechnungsprüfer) sowie § 11 (Auflösung des Vereins) und mit
ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
a)
21.04.2020
Eiserloh
b)
Satzung Blatt 213-218 der Akten

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.