Handelsregister · VR 725413

Chronologischer Auszug

Christen an der Seite Israels e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 21.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Christen an der Seite Israels e.V.

b)
Herrenberg
a)

Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.
Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und bis zu fünf
weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein alleine. Ansonsten
vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
In vermögensrechtlichter Beziehung ist der Vorstand
ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung in
folgender Weise beschränkt: Abschluss von
Einzelverträgen jeder Art mit einer Laufzeit von mehr als
1 Jahr und mit einem Gesamtvolumen von mehr als 15
% der Einkünfte des Vereins aus dem vorhergehenden
Jahr, Übernahme von Bürgschaften und Garantien,
Aufnahme von Krediten, Grundstücksgeschäfte.

b)
1. Vorsitzender:
Hezel, Luca-Elias, Rottenburg am Neckar, *XX.XX.XXXX
Vorstandsmitglied:
Hermann, Ralf, Großalmerode, *XX.XX.XXXX
Vorstandsmitglied:
Kern, Dietmar, Eberdingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Krämer, Tobias, Weissach, *XX.XX.XXXX
Nun bestellt als
2. Vorsitzender:
Neumann, Markus, Altensteig, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 15.05.1998 mit Änderung; zuletzt geändert am
31.07.2020.

Die Mitgliederversammlung vom 01.10.2021 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name,
Sitz und Geschäftsjahr) beschlossen.

Der Sitz ist von Bad Homburg v. d. Höhe (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe VR 2194)
nach Herrenberg verlegt.
a)
01.02.2022
Letsch

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband 3
Blatt 3

Änderungsbeschluss:
Sonderband 3
Blatt 2
2b)
Nicht mehr
Vorstandsmitglied:
Kern, Dietmar, Eberdingen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 08.07.2022 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck
des Vereins) beschlossen.
a)
24.08.2022
Murmann
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch
den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden vertreten.
Sie sind allein vertretungsberechtigt.
In vermögensrechtlichter Beziehung ist der Vorstand
ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung in
folgender Weise beschränkt: Abschluss von
Einzelverträgen jeder Art mit einer Laufzeit von mehr als
1 Jahr und mit einem Gesamtvolumen von mehr als 15
% der Einkünfte des Vereins aus dem vorhergehenden
Jahr, Übernahme von Bürgschaften und Garantien,
Aufnahme von Krediten, Grundstücksgeschäfte.

b)
Aufgrund geänderter Vertretungsregelung nicht mehr
Teil des vertretungsberechtigten Vorstands
Vorstandsmitglied:
Hermann, Ralf, Großalmerode, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 17.06.2023 hat die Änderung der Satzung in
§ 2 Abs. 2a, § 7 Abs. 2, § 7 Abs. 14, § 8 Abs.1, § 10 Abs. 2 sowie die Neufassung der § 4
Abs. 6, § 5 Abs. 12, § 8 Abs. 12, § 8 Abs. 13, § 8 Abs. 14,
§ 8 Abs. 15 und § 8a beschlossen.
a)
01.08.2023
Weßner

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 10

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.