Handelsregister · VR 725413
Chronologischer Auszug
Christen an der Seite Israels e.V. · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Christen an der Seite Israels e.V. b) Herrenberg | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und bis zu fünf weiteren Vorstandsmitgliedern. Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein alleine. Ansonsten vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. In vermögensrechtlichter Beziehung ist der Vorstand ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung in folgender Weise beschränkt: Abschluss von Einzelverträgen jeder Art mit einer Laufzeit von mehr als 1 Jahr und mit einem Gesamtvolumen von mehr als 15 % der Einkünfte des Vereins aus dem vorhergehenden Jahr, Übernahme von Bürgschaften und Garantien, Aufnahme von Krediten, Grundstücksgeschäfte. b) 1. Vorsitzender: Hezel, Luca-Elias, Rottenburg am Neckar, *XX.XX.XXXX Vorstandsmitglied: Hermann, Ralf, Großalmerode, *XX.XX.XXXX Vorstandsmitglied: Kern, Dietmar, Eberdingen, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Krämer, Tobias, Weissach, *XX.XX.XXXX Nun bestellt als 2. Vorsitzender: Neumann, Markus, Altensteig, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 15.05.1998 mit Änderung; zuletzt geändert am 31.07.2020. Die Mitgliederversammlung vom 01.10.2021 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr) beschlossen. Der Sitz ist von Bad Homburg v. d. Höhe (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe VR 2194) nach Herrenberg verlegt. | a) 01.02.2022 Letsch b) Geänderte Satzung: Sonderband 3 Blatt 3 Änderungsbeschluss: Sonderband 3 Blatt 2 |
| 2 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: Kern, Dietmar, Eberdingen, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 08.07.2022 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) beschlossen. | a) 24.08.2022 Murmann | |
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden vertreten. Sie sind allein vertretungsberechtigt. In vermögensrechtlichter Beziehung ist der Vorstand ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung in folgender Weise beschränkt: Abschluss von Einzelverträgen jeder Art mit einer Laufzeit von mehr als 1 Jahr und mit einem Gesamtvolumen von mehr als 15 % der Einkünfte des Vereins aus dem vorhergehenden Jahr, Übernahme von Bürgschaften und Garantien, Aufnahme von Krediten, Grundstücksgeschäfte. b) Aufgrund geänderter Vertretungsregelung nicht mehr Teil des vertretungsberechtigten Vorstands Vorstandsmitglied: Hermann, Ralf, Großalmerode, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 17.06.2023 hat die Änderung der Satzung in § 2 Abs. 2a, § 7 Abs. 2, § 7 Abs. 14, § 8 Abs.1, § 10 Abs. 2 sowie die Neufassung der § 4 Abs. 6, § 5 Abs. 12, § 8 Abs. 12, § 8 Abs. 13, § 8 Abs. 14, § 8 Abs. 15 und § 8a beschlossen. | a) 01.08.2023 Weßner b) Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 10 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.