Handelsregister · VR 9317
Chronologischer Auszug
Christburg Campus Berlin e. V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Freie Evangelische Schule Berlin e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Für Baumaßnahmen und den damit verbundenen Rechtsgeschäften wird dem Vorstand Vollmacht für bis zu 100.000.- Euro im Einzelfall erteilt. Über größere Rechtsgeschäfte beschließt die Mitgliederversammlung. b) Vorsitzender: 1. Volber, Clemens, *XX.XX.XXXX, Berlin stellvertretender Vorsitzender: 2. Dr. Bremicker, Michael, *XX.XX.XXXX, Berlin stellvertretender Vorsitzender: 3. Dr. Prüfer, Ralf Michael, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am: 09.11.1987 Die Satzung ist zuletzt geändert und neu gefasst am: 10.03.2004 | a) 19.10.2006 Oertel b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 144-146 Beschluss Bl. 142 |
| 2 | a) Freie Evangelische Schulen Berlin e.V. | a) Die Mitgliederversammlung vom 19.10.2006 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name des Vereins) beschlossen. | a) 11.12.2006 Könnecke b) Beschluss Bl. 171 R | |
| 3 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Der Vorstand kann über Miet- und Pachtverträge bis zu 5.000.- Euro monatlicher Belastung und sonstige Rechtsgeschäfte bis zu 25.000.- Euro im Einzelfall beschließen. Für Baumaßnahmen und den damit verbundenen Rechtsgeschäften wird dem Vorstand Vollmacht für bis zu 100.000.- Euro im Einzelfall erteilt. Über größere Rechtsgeschäfte beschließt die Mitgliederversammlung. Für die unter der Verwaltung des FESB e.V. stehenden Kindertageseinrichtungen und Schulen mit Hort können mit den Behörden Trägerverträge in unbegrenzter Höhe abgeschlossen werden. | a) Die Mitgliederversammlung vom 26.04.2007 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Vorstand) beschlossen. | a) 27.11.2007 Loest b) Beschluss Bl. 183-184r | |
| 4 | a) Die Mitgliederversammlung vom 24.04.2008 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Vorstand) und § 10 (Aufgaben der Mitgliederversammlung) beschlossen. | a) 28.08.2008 Herrmann b) Beschluss Bl. 199, 211 | ||
| 5 | b) Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: 2. Dr. Bremicker, Michael | a) Die Mitgliederversammlung vom 06.11.2008 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Mitgliederversammlung) und § 11 (Beschlussfassung auf der Mitgliederversammlung) beschlossen. | a) 09.01.2009 Herrmann b) Beschluss Bl. 12 R Band 2, Bl. 15 Band 2 | |
| 6 | b) Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: 3. Dr. Prüfer, Ralf Michael | a) 09.04.2009 Dambietz | ||
| 7 | b) Stellvertretender Vorsitzender: 4. Kiock, Heinz, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 01.02.2010 Loest | ||
| 8 | b) Nicht mehr Vorsitzender: 1. Volber, Clemens Änderung zu Nr. 4: Vorsitzender: Kiock, Heinz, *XX.XX.XXXX, Berlin stellvertretender Vorsitzender: 5. Huismann, Helmuth, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 26.01.2011 Herrmann | ||
| 9 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Geschäftsführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Über Miet- und Pachtverträge bis zu 5.000.- Euro monatlicher Belastung und sonstige Rechtsgeschäfte bis zu 25.000.- Euro im Einzelfall beschließt der erweiterte Vorstand, der auch Vollmacht hat für Baumaßnahmen und den damit verbundenen Rechtsgeschäften für bis zu 100.000.- Euro im Einzelfall. Über größere Rechtsgeschäfte beschließt die Mitgliederversammlung. Für die unter der Verwaltung des FESB e.V. stehenden Kindertageseinrichtungen und Schulen mit Hort können mit den Behörden Trägerverträge in unbegrenzter Höhe abgeschlossen werden. Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschrift des Geschäftsführers. b) Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: 5. Huismann, Helmuth Geschäftsführer: 6. Prof. Dr. Stock, Wolfgang, *XX.XX.XXXX, Hannover | a) Die Mitgliederversammlung vom 06.11.2012 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins), § 7 (Organe des Vereins), § 8 (Vorstand), § 8a -neu- (Aufsichtsrat) und in § 14 (Vermögen) beschlossen. | a) 07.12.2012 Herrmann b) Beschluss Bl. 61-65 Bd. 2 (77-82 Bd. 2) | |
| 10 | a) Die Mitgliederversammlung vom 21.02.2013 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Beginn und Ende der Mitgliedschaft), § 8 ( Vorstand) und § 9 (Mitgliederversammlung) beschlossen. | a) 21.03.2013 Herrmann b) Beschluss Bl. 99 R, (Bl. 101 - 103 R) | ||
| 11 | b) Nicht mehr Vorsitzender: 4. Kiock, Heinz Vorsitzender: 7. Zeiser, Erhart, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Die Mitgliederversammlung vom 30.05.2013 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Beurkundung von Beschlüssen) beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 06.06.2013 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Vorstand) beschlossen. | a) 02.07.2013 Herrmann b) Beschluss Bl. 118 Bd. 2, (Bl. 132 - 137 Bd. 2) Beschluss Bl. 128 Bd. 2, (Bl. 132 - 137 Bd. 2) | |
| 12 | b) Der Verein hat im Wege der Ausgliederung gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 06.06.2013; 21.06.2013 sowie der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 06.06.2013; 21.06.213 Teile des Vermögens zur Neugründung der Freie Evangelische Schulen Berlin (FESB) gemeinnützige GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 151518 B) übertragen. | a) 19.07.2013 Mallison | ||
| 13 | a) Über Miet- und Pachtverträge bis zu 7.500.- Euro monatlicher Belastung und sonstige Rechtsgeschäfte bis zu 25.000.- Euro im Einzelfall sowie über Kreditverträge beschließt der erweiterte Vorstand, der auch Vollmacht hat für Baumaßnahmen, Immobilienerwerb und den damit verbundenen Rechtsgeschäften für bis zu 300.000.- Euro im Einzelfall. Über größere Rechtsgeschäfte beschließt die Mitgliederversammlung. Für die unter der Verwaltung des FESB e.V. stehenden Kindertageseinrichtungen und Schulen mit Hort können mit den Behörden Trägerverträge in unbegrenzter Höhe abgeschlossen werden. Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschrift des Geschäftsführers. | a) Die Mitgliederversammlung vom 03.09.2013 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Vorstand) beschlossen. § 9 (Aufsichtsrat) ist neu eingefügt, dadurch ändert sich die Zählweise der nachfolgenden Paragraphen entsprechend. § 8a (Aufsichtsrat) entfällt. Ferner geändert sind § 10 (Mitgliederversammlung), § 11 (Aufgaben der Mitgliederversammlung), § 12 (Beschlussfassung auf der Mitgliederversammlung )und § 14 (Satzungsänderungen) | a) 16.01.2014 Herrmann b) Beschluss Bl. 148-150 Bd. 2, (165 - 170 Bd. 2) | |
| 14 | a) Christburg Campus Berlin e. V. | a) Die Mitgliederversammlung vom 20.01.2014 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 15.12.2014 Loest b) Satzung Bl. 62-66 Bd. 3 Beschluss Bl. 53-59 Bd. 3 | |
| 15 | a) Die Eintragung laufende Nummer 14 Spalte 4a) ist von Amts wegen berichtigt. Die korrekte Eintragung lautet wie folgt: Die Mitgliederversammlung vom 20.11.2014 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 05.02.2015 Loest | ||
| 16 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Über Miet- und Pachtverträge bis zu 7.500 Euro monatlicher Belastung und sonstige Rechtsgeschäfte bis zu 25.000 Euro im Einzelfall sowie über Kreditverträge beschließt der Vorstand, der auch Vollmacht für Baumaßnahmen, Immobilienerwerb und den damit verbundenen Rechtsgeschäften bis zu 300.000 Euro im Einzelfall hat. Über größere Rechtsgeschäfte beschließt die Mitgliederversammlung. b) Nicht mehr Geschäftsführer: 6. Prof. Dr. Stock, Wolfgang | a) Die Mitgliederversammlung vom 14.07.2016 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 20.09.2016 Müller b) Satzung Bl. 83-94/102a Bd. 3 Beschluss Bl. 79-81 Bd. 3 | |
| 17 | a) Ist der Vorstand im Ausnahmefall mit nur einer Person besetzt, so vertritt er den Verein allein. b) Nicht mehr Vorsitzender: 7. Zeiser, Erhart Vorsitzender: 8. Scheer, Jonathan, *XX.XX.XXXX, Berlin Stellvertreter: 9. Alsleben, Thorsten, *XX.XX.XXXX, Berlin Stellvertreter: 10. Molzahn, Karl-Heinz, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Die Mitgliederversammlung vom 03.11.2016 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Vorstand) beschlossen. | a) 05.12.2016 Müller b) Beschluss Bl. 124 (126-137) Bd. 3 | |
| 18 | b) Geschäftsführerin als besondere Vertreterin gem. § 30 BGB: 11. Piasetzki, Annedore, *XX.XX.XXXX, Berlin Wirkungskreis: Leitung der Geschäftsstelle | a) Die Mitgliederversammlung vom 12.06.2017 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Rechte und Pflichten der Mitglieder ohne Stimmrecht), § 9 (Mitgliederversammlung), § 10 (Aufgaben der Mitgliederversammlung), § 11 (Beschlussfassung auf der Mitgliederversammlung), § 12 (Vorstand) und § 14 (Satzungsänderungen) beschlossen. | a) 29.11.2017 Pacholke b) Beschluss Bl. 159-163 (164-170) Bd. 3 | |
| 19 | b) Geschäftsführer als besonderer Vertreter gem. § 30 BGB: 12. Noack, Dirk, *XX.XX.XXXX, Berlin Wirkungskreis: Leitung der Geschäftsstelle | a) 22.03.2018 Pacholke | ||
| 20 | b) Nicht mehr Stellvertreter: 10. Molzahn, Karl-Heinz Stellvertreterin: 13. Henninger, Johanna, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) 17.01.2020 Berg | ||
| 21 | a) Die Mitgliederversammlung vom 11.05.2021 hat die Änderung der Satzung in § 3(Mitgliedschaft), § 4(Beginn und Ende der Mitgliedschaft), § 6(Rechte und Pflichten der Mitglieder ohne Stimmrecht), § 7(Mitgliedsbeitrag), § 9(Mitgliederversammlung)§ 10(Aufgaben der Mitgliederversammlung), § 12(Vorstand), die Streichung des § 16(Übergangsregelung) und dadurch Änderung der Zählweise des nachfolgenden Paragraphen beschlossen. | a) 26.11.2021 Berg b) Beschluss Bl.209-215(216-232) Bd. 3 |
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