Handelsregister · VR 9317

Chronologischer Auszug

Christburg Campus Berlin e. V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Freie Evangelische Schule Berlin e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Für Baumaßnahmen und den damit verbundenen Rechtsgeschäften wird dem Vorstand Vollmacht für bis zu
100.000.- Euro im Einzelfall erteilt. Über größere Rechtsgeschäfte beschließt die Mitgliederversammlung.

b)
Vorsitzender:

1.
Volber, Clemens, *XX.XX.XXXX, Berlin

stellvertretender Vorsitzender:

2.
Dr. Bremicker, Michael, *XX.XX.XXXX, Berlin

stellvertretender Vorsitzender:

3.
Dr. Prüfer, Ralf Michael, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am: 09.11.1987
Die Satzung ist zuletzt geändert und neu gefasst
am: 10.03.2004
a)
19.10.2006
Oertel
b)
Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.

Satzung Bl.
144-146
Beschluss Bl.
142
2a)
Freie Evangelische Schulen Berlin e.V.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 19.10.2006 hat
die Änderung der Satzung in § 1 (Name des Vereins) beschlossen.
a)
11.12.2006
Könnecke
b)
Beschluss Bl.
171 R
3a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Der Vorstand kann über Miet- und Pachtverträge bis zu
5.000.- Euro monatlicher Belastung und sonstige Rechtsgeschäfte bis zu 25.000.- Euro im Einzelfall beschließen. Für Baumaßnahmen und den damit verbundenen
Rechtsgeschäften wird dem Vorstand Vollmacht für bis zu
100.000.- Euro im Einzelfall erteilt. Über größere Rechtsgeschäfte beschließt die Mitgliederversammlung. Für die
unter der Verwaltung des FESB e.V. stehenden Kindertageseinrichtungen und Schulen mit Hort können mit den
Behörden Trägerverträge in unbegrenzter Höhe abgeschlossen werden.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 26.04.2007 hat
die Änderung der Satzung in § 8 (Vorstand) beschlossen.
a)
27.11.2007
Loest
b)
Beschluss Bl.
183-184r
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 24.04.2008 hat
die Änderung der Satzung in § 8 (Vorstand) und
§ 10 (Aufgaben der Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
28.08.2008
Herrmann
b)
Beschluss Bl.
199, 211
5b)
Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender:
2. Dr. Bremicker, Michael
a)
Die Mitgliederversammlung vom 06.11.2008 hat
die Änderung der Satzung in § 9 (Mitgliederversammlung) und § 11 (Beschlussfassung auf der
Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
09.01.2009
Herrmann
b)
Beschluss Bl. 12
R Band 2, Bl. 15
Band 2
6b)
Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender:
3. Dr. Prüfer, Ralf Michael
a)
09.04.2009
Dambietz
7b)
Stellvertretender Vorsitzender:
4.
Kiock, Heinz, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
01.02.2010
Loest
8b)
Nicht mehr Vorsitzender:
1. Volber, Clemens

Änderung zu Nr. 4:
Vorsitzender:
Kiock, Heinz, *XX.XX.XXXX, Berlin

stellvertretender Vorsitzender:
5.
Huismann, Helmuth, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
26.01.2011
Herrmann
9a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und dem Geschäftsführer.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.

Über Miet- und Pachtverträge bis zu 5.000.- Euro monatlicher Belastung und sonstige Rechtsgeschäfte bis
zu 25.000.- Euro im Einzelfall beschließt der erweiterte Vorstand, der auch Vollmacht hat für Baumaßnahmen
und den damit verbundenen Rechtsgeschäften für bis zu
100.000.- Euro im Einzelfall. Über größere Rechtsgeschäfte beschließt die Mitgliederversammlung. Für die unter der Verwaltung des FESB e.V. stehenden Kindertageseinrichtungen und Schulen mit Hort können mit den Behörden Trägerverträge in unbegrenzter Höhe abgeschlossen werden.
Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschrift des Geschäftsführers.

b)
Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender:

5. Huismann, Helmuth

Geschäftsführer:

6.
Prof. Dr. Stock, Wolfgang, *XX.XX.XXXX, Hannover
a)
Die Mitgliederversammlung vom 06.11.2012 hat
die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins), § 7 (Organe des Vereins), § 8 (Vorstand),
§ 8a -neu- (Aufsichtsrat) und in § 14 (Vermögen)
beschlossen.
a)
07.12.2012
Herrmann
b)
Beschluss Bl.
61-65 Bd. 2
(77-82 Bd. 2)
10a)
Die Mitgliederversammlung vom 21.02.2013 hat
die Änderung der Satzung in § 5 (Beginn und Ende der Mitgliedschaft), § 8 ( Vorstand) und § 9
(Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
21.03.2013
Herrmann
b)
Beschluss Bl. 99
R, (Bl. 101 - 103
R)
11b)
Nicht mehr Vorsitzender:
4. Kiock, Heinz

Vorsitzender:
7.
Zeiser, Erhart, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 30.05.2013 hat
die Änderung der Satzung in § 12 (Beurkundung
von Beschlüssen) beschlossen.

Die Mitgliederversammlung vom 06.06.2013 hat
die Änderung der Satzung in § 8 (Vorstand) beschlossen.
a)
02.07.2013
Herrmann
b)
Beschluss Bl.
118 Bd. 2, (Bl.
132 - 137 Bd. 2)

Beschluss Bl.
128 Bd. 2, (Bl.
132 - 137 Bd. 2)
12b)
Der Verein hat im Wege der Ausgliederung gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom
06.06.2013; 21.06.2013 sowie der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom
06.06.2013; 21.06.213 Teile des Vermögens zur
Neugründung der Freie Evangelische Schulen
Berlin (FESB) gemeinnützige GmbH mit Sitz in
Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 151518
B) übertragen.
a)
19.07.2013
Mallison
13a)
Über Miet- und Pachtverträge bis zu 7.500.- Euro monatlicher Belastung und sonstige Rechtsgeschäfte bis zu
25.000.- Euro im Einzelfall sowie über Kreditverträge beschließt der erweiterte Vorstand, der auch Vollmacht hat
für Baumaßnahmen, Immobilienerwerb und den damit
verbundenen Rechtsgeschäften für bis zu 300.000.- Euro
im Einzelfall. Über größere Rechtsgeschäfte beschließt die
Mitgliederversammlung. Für die unter der Verwaltung des
FESB e.V. stehenden Kindertageseinrichtungen und Schulen mit Hort können mit den Behörden Trägerverträge in
unbegrenzter Höhe abgeschlossen werden.
Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschrift des Geschäftsführers.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 03.09.2013 hat
die Änderung der Satzung in § 8 (Vorstand) beschlossen.
§ 9 (Aufsichtsrat) ist neu eingefügt, dadurch ändert sich die Zählweise der nachfolgenden Paragraphen entsprechend.
§ 8a (Aufsichtsrat) entfällt. Ferner geändert sind §
10 (Mitgliederversammlung), § 11 (Aufgaben der
Mitgliederversammlung), § 12 (Beschlussfassung
auf der Mitgliederversammlung )und § 14 (Satzungsänderungen)
a)
16.01.2014
Herrmann
b)
Beschluss Bl.
148-150 Bd. 2,
(165 - 170 Bd. 2)
14a)
Christburg Campus Berlin e. V.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 20.01.2014 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
15.12.2014
Loest
b)
Satzung Bl.
62-66 Bd. 3
Beschluss Bl.
53-59 Bd. 3
15a)
Die Eintragung laufende Nummer 14 Spalte 4a) ist
von Amts wegen berichtigt.
Die korrekte Eintragung lautet wie folgt:
Die Mitgliederversammlung vom 20.11.2014 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
05.02.2015
Loest
16a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und zwei Stellvertretern.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Über Miet- und Pachtverträge bis zu 7.500 Euro monatlicher Belastung und sonstige Rechtsgeschäfte bis zu
25.000 Euro im Einzelfall sowie über Kreditverträge beschließt der Vorstand, der auch Vollmacht für Baumaßnahmen, Immobilienerwerb und den damit verbundenen
Rechtsgeschäften bis zu 300.000 Euro im Einzelfall hat.
Über größere Rechtsgeschäfte beschließt die Mitgliederversammlung.

b)
Nicht mehr Geschäftsführer:

6. Prof. Dr. Stock, Wolfgang
a)
Die Mitgliederversammlung vom 14.07.2016 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
20.09.2016
Müller
b)
Satzung Bl.
83-94/102a Bd. 3
Beschluss Bl.
79-81 Bd. 3
17a)
Ist der Vorstand im Ausnahmefall mit nur einer Person besetzt, so vertritt er den Verein allein.

b)
Nicht mehr Vorsitzender:

7. Zeiser, Erhart

Vorsitzender:

8.
Scheer, Jonathan, *XX.XX.XXXX, Berlin

Stellvertreter:

9.
Alsleben, Thorsten, *XX.XX.XXXX, Berlin

Stellvertreter:

10.
Molzahn, Karl-Heinz, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 03.11.2016 hat
die Änderung der Satzung in § 12 (Vorstand) beschlossen.
a)
05.12.2016
Müller
b)
Beschluss Bl.
124 (126-137)
Bd. 3
18b)
Geschäftsführerin als besondere Vertreterin gem. § 30
BGB:
11.
Piasetzki, Annedore, *XX.XX.XXXX, Berlin
Wirkungskreis: Leitung der Geschäftsstelle
a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.06.2017
hat die Änderung der Satzung in § 6 (Rechte und
Pflichten der Mitglieder ohne Stimmrecht), § 9
(Mitgliederversammlung), § 10 (Aufgaben der
Mitgliederversammlung), § 11 (Beschlussfassung
auf der Mitgliederversammlung), § 12 (Vorstand)
und § 14 (Satzungsänderungen) beschlossen.
a)
29.11.2017
Pacholke
b)
Beschluss
Bl. 159-163
(164-170) Bd. 3
19b)
Geschäftsführer als besonderer Vertreter gem. § 30 BGB:
12.
Noack, Dirk, *XX.XX.XXXX, Berlin
Wirkungskreis: Leitung der Geschäftsstelle
a)
22.03.2018
Pacholke
20b)
Nicht mehr Stellvertreter:
10. Molzahn, Karl-Heinz

Stellvertreterin:
13.
Henninger, Johanna, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
17.01.2020
Berg
21a)
Die Mitgliederversammlung vom 11.05.2021
hat die Änderung der Satzung in § 3(Mitgliedschaft), § 4(Beginn und Ende der Mitgliedschaft),
§ 6(Rechte und Pflichten der Mitglieder ohne
Stimmrecht), § 7(Mitgliedsbeitrag), § 9(Mitgliederversammlung)§ 10(Aufgaben der Mitgliederversammlung), § 12(Vorstand), die Streichung des
§ 16(Übergangsregelung) und dadurch Änderung
der Zählweise des nachfolgenden Paragraphen beschlossen.
a)
26.11.2021
Berg
b)
Beschluss
Bl.209-215(216-232)
Bd. 3

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.