Die Übernahme der Komplementärfunktion bei Kommanditgesellschaften.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Sabine Willig-Herold
Sibbesse
einzelvertretungsberechtigt Prokurist(in)
Andreas Ludwig Edwin Willig
Sibbesse
Einzelprokura Prokurist(in)
Marion Ernst
Hildesheim
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.
Geschäftsführern ist die Befugnis eingeräumt, die Gesellschaft auch bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder in Vertretung eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB).
Gesellschaftsvertrag Bl. 3-9 SB. Komplementärin in HRA 2745. Tag der ersten Eintragung: 11.12.2002 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 14.12.2005.
Fall 3
Fall 4
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 28.11.2001
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