Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende und und der 2. Vorsitzende. Jeder von Ihnen ist allein vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass er über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung verfügen darf. Der 1. oder der 2. Vorsitzende sind berechtigt, erforderlich werdende Augaben bis zum Betrag von 4.000,00 Euro jeweils allein zu tätigen. Für darüber hinausgehende Ausgaben bis 8.000,00 Euro ist die Zustimmung des Verwaltungsrates erforderlich. Für höhere Ausgaben als 8.000,00 Euro ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Heidelore Bigott
Bobenheim-Roxheim
Vorstand
Annegret Steffen
Bobenheim-Roxheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 03.01.1971 zuletzt geändert am 28.01.2005
Die Mitgliederversammlung vom 19.02.2010 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 11.10.2011 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Vorstand und Verwaltungsrat) und § 11 (Verfügungsrecht) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 07.11.2016 hat beschlossen, die Satzung dahingehend zu ändern, dass die bisherigen §§ 2-3 durch die neu eingefügten §§ 2-5 ersetzt wurden. Dadurch verschieben sich die nachfolgenden Paragraphen ab dem bisherigen § 4 entsprechend. Weiterhin wurde die Änderung in § 6 (vormals § 4) und § 20 (vormals § 18) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 30.12.2016 hat weiterhin die Änderung der Satzung in § 1 (Name) und § 6 (Mitglieder) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 26.03.1971 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 511 FRA getreten. Freigegeben am 23.03.2006.
Fall 6
Fall 8
Fall 9
Geänderte Vertretungsregelung gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 11.10.2011 (siehe laufende Nr. 5 Sp. 4a) nachträglich von Amts wegen ergänzt.
Rechtsformzusatz von Amts wegen ergänzt.
Fall 11
Fall 12
Fall 13
Fall 14
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.