Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens einem bis maximal drei Vorsitzenden. Bei nur einem 1. Vorsitzenden zusätzlich einem stellvertretenden Vorsitzenden (2. Vorsitzender). Jeder Vorsitzender ist einzelvertretungsberechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Priska Stopper
Vörstetten
Vorstand
Gabriele Susanne Henle
Vörstetten
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 08.01.1980 zuletzt geändert am 11.03.2008
Die Mitgliederversammlung vom 07.03.2017 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Gesamtvorstand) und § 15 (Inkrafttreten) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 19.03.2019 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), § 3 (Gemeinnützigkeit), § 4 (Mitgliedschaft in anderen Organisationen), § 7 (Wechsel und Beendigung der Mitgliedschaft), § 14 (Auflösung des Vereins) und § 15 (Inkrafttreten) beschlossen. § 15 (Aufwandsersatz) und § 16 (Datenschutz) wurden in die Satzung aufgenommen. Dadurch ändert sich die Nummerierung des darauffolgenden Paragraphen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 27.03.2014.