Handelsregister · VR 260321
Chronologischer Auszug
Chorgemeinschaft Nimburg e.V. · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Chorgemeinschaft Nimburg e.V. b) Teningen | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1.Vorsitzenden, stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Zustimmung der Mitgliederversammlung ist erforderlich für Rechtshandlungen, die den Verein zu Leistungen von mehr als 15.000,00 Euro im Einzelfall verpflichten, die Aufnahme von Darlehen, den Erwerb, die Veräußerung oder die Belastung von Grundstücken. b) 1.Vorsitzender: König, Adelbert, Teningen, *XX.XX.XXXX stellvertretende Vorsitzende: Dörr, Matthias, Teningen, *XX.XX.XXXX Schriftführerin: Boll-Seiferling, Sabine, Teningen, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 24.01.1987 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 05.05.2007. | a) 28.03.2014 Killer b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 28.03.2014. Tag der ersten Eintragung: 18.03.1987 |
| 2 | b) Am 16.02.2013 ausgeschieden als Schriftführerin: Boll-Seiferling, Sabine, Teningen, *XX.XX.XXXX Gewählt als Schriftführerin: Brinks, Kirsten, Teningen, *XX.XX.XXXX | a) 16.06.2015 Kaufmann | ||
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen neu gefasst: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1.Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsbefugnis ist gemäß § 26 Abs. 1 Satz 3 BGB wie folgt beschränkt: Die Zustimmung der Mitgliederversammlung ist erforderlich für a) Rechtshandlungen, die den Verein zu Leistungen von mehr als 15.000,00 Euro im Einzelfall verpflichten, b) die Aufnahme von Darlehen, c) den Erwerb, die Veräußerung oder die Belastung von Grundstücken. b) Bezeichnung von Amts wegen berichtigt bei Stellvertretender Vorsitzender: Dörr, Matthias, Teningen, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden als Schriftführerin: Brinks, Kirsten, Teningen, *XX.XX.XXXX Gewählt als Schriftführerin: Löffelmann, Lena, Teningen, *XX.XX.XXXX | a) 29.06.2015 Kaufmann | ||
| 4 | b) Ausgeschieden als 1.Vorsitzender: König, Adelbert, Teningen, *XX.XX.XXXX Jetzt gewählt als 1.Vorsitzende: Löffelmann, Lena Andrea, Teningen, *XX.XX.XXXX Gewählt als Schriftführerin: Mamier, Ellen, Teningen, *XX.XX.XXXX | a) 21.02.2022 Kaufmann |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.