Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 1. Kassierer und dem 1. Schriftführer.
Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn die Hälfte seiner Mitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende, anwesend sind.
Tag der ersten Eintragung: 16.10.1980 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Fall 6
Satzung
Satzung vom 08.03.1980 zuletzt geändert am 19.01.2002
Die Mitgliederversammlung vom 31.03.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 29.03.2014 hat die Änderung der Satzung in den §§ 5 (Mitgliedschaft), 6 (Organe des Vereins), 7 (Beiträge) beschlossen sowie den § 10 (Salvatorische Klausel) neu eingefügt.
Die Mitgliederversammlung vom 05.03.2016 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck des Vereins) und 9 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.