Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schriftführer und der Schatzmeister. Der 1. Vorsitzende ist alleine zur Vertretung des Vereins berechtigt. Die übrigen Vorstandsmitglieder sind jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt.
Protokoll Bl. 12 ff. SB; Satzung Bl. 20 ff. SB;
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 22.04.2023 mit Nachtrag vom 11.11.2024.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.