Handelsregister · VR 1461

Registerinformationen

Chor- und Musikgemeinschaft Frohsinn-Eintracht e.V. · Amtsgericht Limburg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Chor- und Musikgemeinschaft Frohsinn-Eintracht e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Weilmünster-Laubuseschbach

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 1461
Gericht
Amtsgericht Limburg
Letzte Eintragung
28.04.2025
Abrufstand
08.05.2026
Quelle
Handelsregister

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Michaela Cuccu

Weilmünster

Vorstand

Raphael Bubolz

Weilmünster

Vorstand

Patrick Fischer

Weilmünster

Vorstand

Werner Bausch

Weilmünster

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 07.01.1922 zuletzt geändert am 03.02.1995
  • Die Mitgliederversammlung vom 07.03.2008 hat die Änderung der Satzung in den §§ 6, 7, 13 beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 24.02.2012 hat die Änderung der Satzung in den §§ 7, 11, und 16 beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 10.03.2017 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2, 3, 14 und 16 beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 08.02.2019 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1, 15, 16 und 17 beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 21.03.2025 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 08.04.1922 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Fall 6
  • Fall 8
  • Fall 9
  • Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die Vorsitzende Chöre, der/die Vorsitzende Orchester , der/die Kassierer/in Chöre und der/die Kassierer/in Orchester. Jede/r der beiden Vorsitzenden ist gemeinsam mit eine/r/m der Kassierer/innen zur Vertretung des Vereins berechtigt. Zur Eingehung von Verbindlichkeiten, die einen Betrag von 200,00 EUR übersteigen, bedarf jede/r der beiden Vorsitzenden der Zustimmung des geschäftsführenden Vorstandes.
  • Fall 10 Satzung Bl. 419 ff.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.