Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden und den Kassenführer vertreten. Jeweils zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinschaftlich. Der Vorstand kann an Stelle der Mitgliederversammlung bestimmen, dass einem Vorstandsmitglied für seine Vorstandstätigkeit eine Vergütung von bis zu 720,00 Euro jährlich (Ehrenamtspauschale) bezahlt wird. Für einen solchen Vertrag sind die Vorstandsmitglieder von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Verena Schöckle
Nufringen
Vorstand
Herbert Marxen
Aidlingen
Vorstand
Helmut Wochele
Wildberg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 24.03.1979 mit Nachtrag vom 23.04.1982 und vom 08.04.1983 mit Änderung; zuletzt geändert am 15.03.2013.
Die Mitgliederversammlung vom 22.02.2019 hat die Änderung der Satzung durch Einfügung eines neuen § 6 (Datenschutzbestimmungen) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 22.07.2021 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins),§ 5 (Mitgliedsbeiträge), § 9 (der Vorstand), § 14(Auflösung des Vereins), § 15 (Inkrafttreten) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 24.3. 2023 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Mitgliedchaft) § 9 ( Der Vorstand) , § 10 (die Chorleitung), § 15 (Inkrafttretn) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 17.09.2014.