Handelsregister · HRA 32086

Chronologischer Auszug

CHATTENSOFT e.Kfm. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 23.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
CHATTENSOFT e.Kfm.

b)
Berlin
b)
Inhaber:
1.
Sorell, Jochen, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Einzelunternehmen
a)
06.01.2005
Pacholke
b)
Tag der ersten Eintragung
26.03.2001

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Die Eintragung zur Geschäftsanschrift wird gemäß Artikel 65
EGHGB von Amts wegen ergänzt:

Geschäftsanschrift:
Keithstr. 5, 10787 Berlin
a)
01.02.2011
Burisch
3b)
Über das Vermögen des Inhabers ist durch Beschluss
des Amtsgerichts Charlottenburg vom 12.05.2011
(AZ: 36s IN 1005/11) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen des
Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
17.05.2011
Kremer
4b)
Über das Vermögen des Inhabers ist durch Beschluss
des Amtsgerichts Charlottenburg am 24.08.2011 (AZ:
36s IN 3566/11) das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
a)
06.09.2011
Beyer
5b)
Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 10.03.2014 (AZ: 36s IN
3566/11) nach vollzogener Schlussverteilung aufgehoben worden.
a)
24.04.2014
Schmidt
6b)
Die Eintragung betreffend die Aufhebung des Insolvenzverfahrens ist von Amts wegen berichtigt und wird
wie folgt berichtigt eingetragen:

Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 10.03.2014 (AZ: 36s IN
3566/11) mangels einer zu verteilenden Masse ohne
Schlussverteilung aufgehoben.
a)
24.04.2014
Schmidt

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.