Handelsregister · HRB 180173
Chronologischer Auszug
CHANCEN International gGmbH · Amtsgericht Hamburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) CHANCEN International gGmbH b) Hamburg Geschäftsanschrift: Süderstraße 73, c/o CHANCEN eG, 20097 Hamburg c) (1) Zweck der Gesellschaft ist - die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesen und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser im Sinne des § 67, und von Tierseuchen (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) - die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO) - die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO) - die Förderung der Erziehung, Volks und Berufsbildung, einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) - die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO) - die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO) - die Förderung des Tierschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 14 AO) - die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (§ 52 Abs. 2 Nr. 15 AO) - die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz (§52 Abs. 2 Nr. 16 AO) - die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (§ 52 Abs. 2 Nr. 18 AO) - die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport) (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO) - die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§ 52 Abs. 2 Nr. 25 AO) - die Verfolgung mildtätiger Zwecke (§ 53 AO). (2) Zur Verwirklichung ihrer Gesellschaftszwecke wird die Gesellschaft insbesondere - als Plattform für gegenseitige Unterstützung dienen, um es interessierten Bildungseinrichtungen zu ermöglichen, nach dem Vorbild des sog. "Umgekehrten Generationenvertrags" einkommensunabhängige Bildung anzubieten. Hierbei sollen Bildungseinrichtungen und Bildungssuchende zusammengeführt und hierzu geeignete Methoden entwickelt werden. Die Gesellschaft soll hierbei als zentraler Ansprechpartner für die Interessenten dienen und ein entsprechendes Netzwerk aufbauen und fördern. Die durch die CHANCEN eG mit Sitz in Hamburg vergebene Finanzierung des "Umgekehrten Generationenvertrags" soll hierdurch gefördert und so der Zugang zu Bildung erleichtert werden. - Die Gesellschaft wird insbesondere die erworbenen Erkenntnisse und Erfahrungen sammeln und nutzbar für weitere Projekte und Einrichtungen machen und auf geeignete Weise hierüber berichten. In diesem Zuge soll der nationale und internationale Bedarf an finanzunabhängiger Bildung erarbeitet und bekannt gemacht werden. Auf diese Weise können auch für finanzschwache Menschen Bildungsanreize geschaffen und ganze Regionen mit dem Grundbedarf an Bildung erreicht werden. - Entwicklungszusammenarbeit: Die Gesellschaft strebt die weltweite Chancengleichheit und Selbstbestimmung beim Zugang zu Bildung an. Zu diesem Zweck wird die Gesellschaft insbesondere international mit Bildungseinrichtungen zusammenarbeiten, um das von der CHANCEN eG betriebene Modell weltweit zu etablieren. Auf diese Weise können die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem jeweiligen Land aufgewertet und ein kultureller Austausch ermöglicht werden. - Die Gesellschaft wird (potentielle) arme und bedürftige Absolventinnen von geförderten Bildungsgängen und ggfs. deren Eltern oder andere wichtige Personen mit z.B. Arbeitsmöglichkeiten (z.B. über Mikrokredite) ggfs. über Partnerorganisationen versorgen, so dass hieraus Einkommen generiert wird, um so die Armut zu überwinden bzw. im Rahmen der Entwicklungsarbeit zu wirken. - Die Gesellschaft wird für (potentielle) Absolventinnen der finanzierten Bildungsgänge geeignete Maßnahmen ggfs. mit Partner treffen, um eine gute Gesundheitsversorgung, gute, umweltschonende Ernährung und eine gesunde Umwelt durch Umwelt- und Tierschutz zu gewährleisten. Dies kann beispielsweise durch Schaffung und Betrieb der geeigneten Infrastruktur wie z.B. medizinische Einrichtungen, Kooperationen und geeigneten landwirtschaftlichen Betreiben etc. geschehen. Die Gesellschaft wird darauf achten, dass die finanzierten Bildungsgänge -wenn möglich- ihren Beitrag im Rahmen der Bildung zur sportlichen, kulturellen Ertüchtigung sowie zur Erziehung zu Toleranz, Völkervervollständigung, bürgerschaftlichen Engagement, Umweltschutz, Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie zu einer ganzheitlichen gesunden Lebensweise beitragen. Die Gesellschaft wird Methoden entwickeln, Netzwerke fördern und geeignete Partner zusammenführen. Sie wird hierüber geeignete Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit ergreifen und bei Bedarf Forschungsaufträge vergeben. (3) Die Gesellschaft kann sämtliche Geschäfte betreiben, die zur Erreichung dieses Zweckes geeignet erscheinen. Sie kann sich auch an ähnlichen Unternehmen beteiligen oder solche erwerben und mobiles wie immobiles Eigentum erwerben. (4) Die gGmbH verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden; dazu gehört die Beteiligung und Vergabe von Darlehen an Gesellschaften zum Zwecke der Finanzierung von Umgekehrten Generationenverträgen. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der GmbH fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (5) Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke unabhängig von Religion, jeglicher politischen Partei oder Ethnie und im Sinne der internationalen Solidarität und partnerschaftlichen Zusammenarbeit. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. b) Geändert (Wohnort), nun Geschäftsführer: Kollewijn, Florian Emanuel, Kleinmachnow, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Lampson, Olaf Martin Raphael, Berlin, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Blankers, Batya, Witten, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 15.01.2018 Die Gesellschafterversammlung vom 17.10.2022 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere in § 1 (Sitz) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Sitzverlegung von Witten (bisher: Amtsgericht Bochum HRB 17236) nach Hamburg beschlossen. | a) 28.03.2023 Willamowius b) Tag der ersten Eintragung: 20.04.2018 Fall 1 | |
| 2 | c) (1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO). (2) Zur Verwirklichung ihrer Gesellschaftszwecke wird die Gesellschaft insbesondere - als Plattform für gegenseitige Unterstützung dienen, um es interessierten Bildungseinrichtungen zu ermöglichen, nach dem Vorbild des sog. "Umgekehrten Generationenvertrags" einkommensunabhängige Bildung anzubieten. Hierbei sollen Bildungseinrichtungen und Bildungssuchende zusammengeführt und hierzu geeignete Methoden entwickelt werden. Die Gesellschaft soll hierbei als zentraler Ansprechpartner für die Interessenten dienen und ein entsprechendes Netzwerk aufbauen und fördern. Die durch die CHANCEN eG mit Sitz in Hamburg vergebene Finanzierung des "Umgekehrten Generationenvertrags" soll hierdurch gefördert und so der Zugang zu Bildung erleichtert werden. - Die Gesellschaft wird insbesondere die erworbenen Erkenntnisse und Erfahrungen sammeln und nutzbar für weitere Projekte und Einrichtungen machen und auf geeignete Weise hierüber berichten. In diesem Zuge soll der nationale und internationale Bedarf an finanzunabhängiger Bildung erarbeitet und bekannt gemacht werden. Auf diese Weise können auch für finanzschwache Menschen Bildungsanreize geschaffen und ganze Regionen mit dem Grundbedarf an Bildung erreicht werden. - Die Gesellschaft strebt die weltweite Chancengleichheit und Selbstbestimmung beim Zugang zu Bildung an. Zu diesem Zweck wird die Gesellschaft insbesondere international mit Bildungseinrichtungen zusammenarbeiten, um das von der CHANCEN eG betriebene Modell weltweit zu etablieren. Auf diese Weise können die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem jeweiligen Land aufgewertet und ein kultureller Austausch ermöglicht werden. - Die Gesellschaft wird Methoden entwickeln, Netzwerke fördern und geeignete Partner zusammenführen. Sie wird hierüber geeignete Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit ergreifen und bei Bedarf Forschungsaufträge vergeben. (3) Die Gesellschaft kann sämtliche Geschäfte betreiben, die zur Erreichung dieses Zweckes geeignet erscheinen. Sie kann sich auch an ähnlichen Unternehmen beteiligen. (4) Die gGmbH verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der GmbH fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (5) Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke unabhängig von Religion, jeglicher politischen Partei oder Ethnie und im Sinne der internationalen Solidarität und partnerschaftlichen Zusammenarbeit. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 21.11.2023 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in der Präambel und in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. | a) 27.11.2023 Willamowius b) Fall 2 |
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